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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vertriebspartner

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vertragspartner

Präambel
Wir heißen Sie als neuen gewerblichen Vertragspartner (nachfolgend: Vertriebspartner) willkommen und wünschen Ihnen den bestmöglichen Erfolg in Ihrer Tätigkeit als unabhängiger Vertriebspartner der THE ANSWER Club s.r.o., Kopcianska 14, 85101 Bratislava, Slowakei, vertreten durch ihre Geschäftsführerin/CEO Frau Birgit Lang, wohnhaft dort (nachfolgend: THE ANSWER CLUB), und vor allem viel Freude beim Verkauf unserer Dienstleistungen. Beim Verkauf unserer Dienstleistungen und im Kontakt mit anderen Personen legen wir großen Wert auf Verbrauchfreundlichkeit und Sicherheit, Ernsthaftigkeit, faire Zusammenarbeit untereinander und im gesamten Umfeld der Social Selling Community, des Network Marketings, des Party Sales oder anderer Direktvertriebsarten sowie auf die Einhaltung der Gesetze und guten Sitten.

Wir bitten Sie daher, die folgenden ethischen Richtlinien sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr sorgfältig zu lesen und sie zu Ihren täglichen Leitprinzipien für die Ausübung Ihrer Tätigkeiten zu machen.

Ethische Regeln im Umgang mit Verbrauchern

  • Unsere Vertriebspartner beraten ihre Kunden und Interessenten ehrlich und aufrichtig und klären Missverständnisse bezüglich der Dienstleistungen, der Geschäftsmöglichkeit oder anderer Aussagen während einer Beratung auf.
  • Es werden keine medizinischen Empfehlungen oder „Verschreibungen“ in Bezug auf Gesundheit und/oder die Heilung, Linderung oder Prävention von Krankheiten abgegeben, noch werden medizinische Berichte oder Testergebnisse interpretiert.
  • Im Online-Kontakt oder persönlichen und telefonischen Kontakt mit Kunden und Interessenten führen sich die Vertriebspartner zu Beginn des Verkaufs- und/oder Marketinggesprächs wahrheitsgemäß und ohne Aufforderung mit Namen und als Vertriebspartner von THE ANSWER CLUB vor, auch auf den verwendeten Online-Marketing-Dokumenten. Darüber hinaus legen sie zu Beginn des Kontakts den geschäftlichen Zweck ihres Kontakts offen und machen deutlich, welche Dienstleistungen angeboten werden sollen.
  • Auf Wunsch des Kunden oder Interessenten wird die (weitergehende) Online-Kommunikation oder ein Verkaufsanruf unterlassen, verschoben oder eine begonnene Online-Kommunikation oder ein Anruf wird freundlich beendet.
  • Vertriebspartner verhalten sich niemals aufdringlich. Besuche, Online-Kommunikationen, andere elektronische Kommunikation und telefonische Kontakte müssen zu angemessenen Zeiten stattfinden, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich etwas anderes gewünscht. Die Vertriebspartner dürfen einen Verbraucher (auch über elektronische Medien) nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung zu Werbezwecken anrufen oder kontaktieren. Die Telefonnummer des Anrufers muss im Falle eines Anrufs angegeben werden.
  • Während eines Kundenkontakts informiert der Vertriebspartner den Verbraucher über alle Punkte, die die angebotenen Dienstleistungen betreffen, und – auf Wunsch des Verbrauchers – über die Verkaufsgelegenheit.
  • Ein Vertriebspartner darf keine Aussagen über Dienstleistungen, deren Preise oder Vertragsbedingungen machen, es sei denn, diese wurden von THE ANSWER CLUB genehmigt.
  • Vertriebspartner dürfen sich gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse oder andere Personen berufen, wenn diese sowohl vom Empfehlungsgeber als auch von THE ANSWER CLUB autorisiert sind; sie müssen genau und nicht veraltet sein. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen zudem immer im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Zweck stehen.
  • Der Verbraucher darf nicht durch dubiose und/oder irreführende Versprechen oder durch Versprechen besonderer Vorteile zum Kauf von Produkten bewegt werden, wenn diese Vorteile mit zukünftigen, unsicheren Erfolgen verknüpft sind. Die Vertriebspartner dürfen nichts tun, was den Verbraucher dazu verleiten könnte, das Angebot nur anzunehmen, um dem Vertriebspartner einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder von einem Vorteil zu profitieren, der nicht Gegenstand des Angebots ist oder um Anerkennung für die Gewährung eines solchen Vorteils zu zeigen.
  • Ein Vertriebspartner darf keine Aussagen zu seiner eigenen Vergütung oder der potenziellen Vergütung anderer Vertriebspartner machen. Darüber hinaus darf ein Vertriebspartner keine Vergütung garantieren oder versprechen oder sonstige Erwartungen wecken.
  • Vertriebspartner nehmen Rücksicht auf kommerziell unerfahrene Personen und nutzen deren Alter, Krankheit oder eingeschränkte Verständnisfähigkeit unter keinen Umständen aus, um sie zum Abschluss eines Vertrages zu bewegen.
  • Bei Kontakten mit sogenannten sozial benachteiligten oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen berücksichtigen die Vertriebspartner deren finanzielle Möglichkeiten und deren Verständnisfähigkeit und -kenntnisse der Sprache und verzichten insbesondere auf alles, was dazu führen könnte, dass Mitglieder solcher Gruppen Bestellungen aufgeben, die nicht ihren Verhältnissen entsprechen.

Ethische Regeln im Umgang mit Vertriebspartnern

  • Vertriebspartner behandeln sich gegenseitig stets fair und respektvoll. Dies gilt auch im Umgang mit Vertriebspartnern anderer Wettbewerber oder anderer Network-Marketing-Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder anderer Direktvertriebsunternehmen.
  • Neue Vertriebspartner werden wahrheitsgemäß über ihre Rechte und Pflichten informiert. Informationen über mögliche Verkaufs- und Akquisemöglichkeiten müssen weggelassen werden.
  • Es dürfen keine mündlichen Zusicherungen bezüglich der Dienstleistungen und Leistungen von THE ANSWER CLUB gemacht werden.
  • Vertriebspartner dürfen andere Vertriebspartner nicht dazu drängen, die Sponsoren innerhalb von THE ANSWER CLUB zu wechseln.
  • Die Verpflichtungen der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vertragspartner müssen stets auch als ethische Regeln eingehalten werden.

Ethische Regeln im Umgang mit anderen Unternehmen

  • Die Vertriebspartner von THE ANSWER CLUB verhalten sich stets fair und ehrlich gegenüber anderen Wettbewerbern oder Unternehmen im Network-Marketing-Sektor, Partyvertrieb oder anderen Direktvertriebsformen.
  • Systematisches und hinderliches Abwerben von Vertriebspartnern anderer Unternehmen ist verboten.
  • Herabsetzende, irreführende oder unfaire vergleichende Aussagen über die Dienstleistungen oder Vertriebssysteme anderer Unternehmen sind verboten.

Mit diesen ethischen Regeln unseres Unternehmens möchten wir Sie nun mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von THE ANSWER CLUB vertrautmachen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen der THE ANSWER Club s.r.o., Kopcianska 14, 85101 Bratislava, Slowakei, vertreten durch ihre Geschäftsführerin/CEO Frau Birgit Lang, wohnhaft dort (nachfolgend: THE ANSWER CLUB), E-Mail: [email protected], und dem unabhängigen und eigenverantwortlichen Vertragspartner (nachfolgend: Vertriebspartner). Sie sollen die Grundlage für eine kooperative, faire und erfolgreiche Geschäftsbeziehung bilden.

(2) THE ANSWER CLUB erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf Basis dieser Bedingungen.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) THE ANSWER CLUB ist ein Unternehmen, das einen Lifestyle-, Beauty- und Wellness-Club betreibt, in dem Kunden je nach Dienstleistung verschiedene Wellness-, Lifestyle- und Bildungsangebote (nachfolgend: Dienstleistungen) nutzen/erwerben können, entweder ohne oder nach Erwerb einer Clubmitgliedschaft. Der Vertriebspartner vermittelt die Dienstleistungen von THE ANSWER CLUB an potenzielle Interessenten und Endkunden (nicht an gewerbliche Wiederverkäufer), wobei die Vermittlung der Dienstleistungen die Grundlage des Geschäfts des Vertriebspartners bildet. Für diese Tätigkeit ist es nicht erforderlich, dass der Vertriebspartner finanzielle Ausgaben tätigt, eine Mindestanzahl an Dienstleistungen oder anderen Angeboten von THE ANSWER CLUB kauft/erwirbt oder zusätzliche Vertriebspartner wirbt, abgesehen vom Erwerb einer kostenpflichtigen Clubmitgliedschaft. Es ist lediglich eine Registrierung erforderlich. Der Vertriebspartner erhält eine entsprechende direkte Vermittlungsprovision für jede erfolgreiche Dienstleistungsvermittlung.

(2) Zusätzlich besteht die Möglichkeit, jedoch nicht die Verpflichtung, andere Vertriebspartner zu rekrutieren. Für diese Tätigkeit erhält der rekrutierende Vertriebspartner eine entsprechende Provision auf den Produktumsatz des rekrutierten Vertriebspartners, sofern die erforderliche Qualifikation erreicht wird. Eine Provision wird ausdrücklich nicht für Werbung gezahlt. Die Provision sowie die Zahlungsweise richten sich nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Teilnahmeplan.

(3) Nach erfolgreicher Registrierung stellt THE ANSWER CLUB dem Vertriebspartner ein Online-Backoffice sowie eine Landing Page (zukünftig Replikationswebsite) und eine App zusammen mit einem verbundenen Online-Shop-System einschließlich eines Nutzungsrechts im Sinne von § 6 (1) zur Verfügung. Das Backoffice ermöglicht es dem Vertriebspartner unter anderem, einen aktuellen und umfassenden Überblick über seine vermitterten Verkäufe, Provisionsansprüche, Rechnungen sowie über die Entwicklungen der Vertriebspartner und Downline zu erhalten. Darüber hinaus hat der Vertriebspartner die Möglichkeit, ein Starter-Set und/oder vergünstigte Dienstleistungen zu erwerben, ohne hierzu verpflichtet zu sein.

§ 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss

(1) Ein Vertrag kann mit Körperschaften (dies schließt ausdrücklich keine Vereine und Genossenschaften ein, die sich nicht registrieren können), Personengesellschaften oder natürlichen Personen abgeschlossen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer sind, die – mit Ausnahme von Bewerbern aus der Schweiz – im Besitz eines Gewerbescheins (z.B. Gewerbeanmeldung) sind (falls zum Zeitpunkt der Registrierung kein Gewerbe angemeldet ist, muss die Gewerbeanmeldung unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übersendung des Registrierungsantrags nachgeholt werden). Verbraucher können keinen Vertrag abschließen. Es wird jeweils nur ein Vertriebspartnerantrag pro natürliche Person, Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) und Körperschaft (z.B. AG, GmbH, Ltd.) akzeptiert; eine natürliche Person ist nicht berechtigt, sich zusätzlich als Partner in einer Personengesellschaft oder Körperschaft zu registrieren oder sich auf andere Weise mehr als einmal indirekt zu registrieren.

(2) Wenn eine Körperschaft (z.B. GmbH, UG oder Ltd) einen Vertriebspartnerantrag stellt, erfolgt dies nach Einleitung der Online-Registrierung über ein alternatives Registrierungsverfahren. Ferner ist auf erste Anforderung von THE ANSWER CLUB eine Kopie des entsprechenden Handelsregisterauszugs bezüglich der Anmeldung sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt, besteht die Pflicht, diese unverzüglich zu beantragen und ohne Verzögerung einzureichen) über den angegebenen technischen Weg einzureichen. Alle Gesellschafter (und ggf. die Gesellschafter der Gesellschafter oder andere wirtschaftlich Berechtigte, wenn ein Gesellschafter ebenfalls eine Körperschaft oder Personengesellschaft ist) müssen im Antrag benannt und mindestens 18 Jahre alt sein. Die Gesellschafter/wirtschaftlich Berechtigten haften persönlich gegenüber THE ANSWER CLUB für das Verhalten der Körperschaft.

(3) Im Falle von Personengesellschaften (z.B. GbR, KG oder OHG) erfolgt die Registrierung nach Einleitung der Online-Registrierung über ein alternatives Registrierungsverfahren. Ferner ist auf erste Anforderung von THE ANSWER CLUB eine Kopie des entsprechenden Handelsregisterauszugs (sofern vorhanden) bezüglich der Anmeldung sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt, besteht die Pflicht, diese unverzüglich zu beantragen und ohne Verzögerung einzureichen) auf die technisch angegebene Weise einzureichen. Alle Partner und ggf. die Partner/wirtschaftlich Berechtigten der Partner (wenn ein Partner ebenfalls eine Körperschaft oder Personengesellschaft ist) müssen benannt und mindestens 18 Jahre alt sein. Die Partner/wirtschaftlich Berechtigten haften persönlich gegenüber THE ANSWER CLUB für das Verhalten der Personengesellschaft.

(4) Sofern Bestell- oder Vertragsformulare verwendet werden, gelten diese als integraler Bestandteil des Vertrages.

(5) Der Vertriebspartner kann sich online bei THE ANSWER CLUB registrieren, um die Tätigkeit als Vertriebspartner aufzunehmen. Bei der Registrierung ist der Vertriebspartner verpflichtet, das Formular zur Bewerbung als Vertriebspartner vollständig und korrekt auszufüllen und den Antrag dann in der angegebenen Weise an THE ANSWER CLUB zu übermitteln. Zudem akzeptiert der Vertriebspartner durch aktives Ankreuzen des entsprechenden Kästchens diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als zur Kenntnis genommen und als integralen Bestandteil des Vertrages.

(6) THE ANSWER CLUB behält sich das Recht vor, Vertriebspartneranträge nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(7) Im Falle eines Verstoßes gegen die in Absatz (1) bis (3) und Absatz (5) Satz 2 genannten Verpflichtungen ist THE ANSWER CLUB berechtigt, den Vertriebspartnervertrag fristlos und ohne vorherige Warnung zu kündigen. Darüber hinaus behält sich THE ANSWER CLUB ausdrücklich das Recht vor, im Falle einer fristlosen Kündigung weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 4 Status des Vertriebspartners als Unternehmer

(1) Der Vertriebspartner handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Die Parteien vereinbaren, dass der Vertriebspartner zunächst auf Teilzeitbasis tätig ist. Er/sie ist weder ein Arbeitnehmer noch ein Handelsvertreter, Franchisenehmer oder Makler von THE ANSWER CLUB. Es bestehen keine Verkaufsziele, Annahme- oder andere Tätigkeitspflichten. Abgesehen von vertraglichen Verpflichtungen unterliegt der Vertriebspartner keinen Weisungen von THE ANSWER CLUB und trägt das volle unternehmerische Risiko seiner Geschäftstätigkeit, einschließlich der Verpflichtung, alle Geschäftskosten zu tragen. Der Vertriebspartner richtet und betreibt sein Geschäft – soweit erforderlich – wie ein ordentlicher Kaufmann, einschließlich – soweit erforderlich – der Führung eigener Büros oder eines Arbeitsplatzes, der in der Art eines ordentlichen Kaufmanns betrieben wird.

(2) Als selbständiger Unternehmer ist der Vertriebspartner verantwortlich für die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen (z.B. Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Anmeldung seiner Mitarbeiter bei den Sozialversicherungsträgern sowie Beantragung einer Gewerbeberechtigung, falls erforderlich). In diesem Zusammenhang versichert der Vertriebspartner, dass alle Provisionseinkünfte, die er/sie im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit für THE ANSWER CLUB erzielt, ordnungsgemäß an seinem/ihrem Geschäftssitz versteuert werden. THE ANSWER CLUB behält sich das Recht vor, den jeweiligen Betrag für Steuern und Abgaben von der vereinbarten Provision abzuziehen oder Schadensersatz oder Erstattung von Aufwendungen, die durch einen Verstoß gegen die vorgenannten Anforderungen entstehen, geltend zu machen, sofern der Vertriebspartner nicht für den Schaden oder die Aufwendung verantwortlich ist. THE ANSWER CLUB übernimmt keine Sozialversicherungsbeiträge für den Vertriebspartner.

Hinweis für Vertriebspartner in der Schweiz:
Für in der Schweiz ansässige Vertriebspartner ist zu beachten, dass gemäß geltendem Schweizer Recht und der Auffassung der zuständigen Ausgleichskasse/Sozialversicherungsanstalt die Vermittlungstätigkeiten von Vertriebspartnern auf Erfolgsprovision basis als abhängige Tätigkeit im Sinne des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) angesehen werden können, selbst wenn sie vertraglich und steuerlich als selbständige Unternehmer auftreten. Dies kann dazu führen, dass die betreffenden Vertriebspartner in Einzelfällen nach schweizerischem Sozialversicherungsrecht beitragspflichtig sind. Ob ein Vertriebspartner im Einzelfall als selbständig oder angestellt eingestuft wird, hängt nicht nur von der vertraglichen Struktur der Tätigkeit ab, sondern auch von verschiedenen anderen Prüfkriterien, wie der Anmietung eigener Büros, der Beschäftigung eigener Mitarbeiter oder der Bedeutung des unternehmerischen Risikos nach schweizerischem Recht. Im Zweifelsfall ist dies von einem Berater mit der zuständigen Ausgleichskasse zu klären und liegt weder im Kompetenzbereich noch in der Verantwortung von THE ANSWER CLUB. Da THE ANSWER CLUB ausschließlich mit selbständigen Unternehmern zusammenarbeitet, sind die Vertriebspartner verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeit so zu organisieren und durchzuführen, dass sie als selbständige Unternehmer und nicht als Arbeitnehmer nach schweizerischem Sozialversicherungsrecht gelten. Sollte eine Ausgleichskasse oder eine andere zuständige Behörde zu dem Schluss kommen, dass ein Vertriebspartner im Einzelfall als Arbeitnehmer einzustufen ist, verpflichtet sich der betroffene Vertriebspartner, THE ANSWER CLUB von den entstandenen Sozialversicherungsbeiträgen, wie z.B. Berufsvorsorgekosten oder anderen Kosten, freizustellen und diese Kosten gegenüber der Ausgleichskasse oder anderen zuständigen Behörden zu tragen sowie eine entsprechende Erklärung abzugeben, es sei denn, eine solche Kostenübernahme und Erklärungen widersprechen zwingendem anwendbarem Recht.

§ 5 Freiwillige vertragliche Widerrufsbelehrung

Sie registrieren sich bei THE ANSWER CLUB als Unternehmer und nicht als Verbraucher, sodass Ihnen kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Dennoch gewährt Ihnen THE ANSWER CLUB das folgende freiwillige 14-tägige vertragliche Widerrufsrecht.

Freiwilliges Widerrufsrecht
Sie können Ihre vertragliche Erklärung innerhalb von 14 Tagen schriftlich (per Brief oder E-Mail) an die in § 1 angegebene Adresse oder E-Mail-Adresse widerrufen, ohne Gründe anzugeben. Die Frist beginnt mit der Übermittlung des Vertriebspartnerantrags. Die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels/E-Mails) des Widerrufs reicht aus, um die Widerrufsfrist einzuhalten.

Folgen des Widerrufs:
Nach Ihrem Widerruf können Sie alle ungeöffneten und weiterverkaufsfähigen Produkte, die Sie als Vertriebspartner gekauft haben, sowie die Clubmitgliedschaft an THE ANSWER CLUB zurückgeben und erhalten die vollständigen Zahlungen dafür zurück. Physische Produkte müssen auf Kosten und Risiko des Vertriebspartners zurückgesandt werden. Sobald die zurückgesandten physischen Produkte eingegangen und auf Mängelfreiheit, Ungeöffnetheit und Weiterverkaufsfähigkeit überprüft wurden, wird der Kaufpreis vollständig erstattet. Die Clubmitgliedschaft endet mit Erhalt des Widerspruchs.

Ein Vertriebspartner kann sich nach dem Widerruf seiner alten Position bei THE ANSWER CLUB über einen anderen Sponsor neu anmelden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Widerruf der alten Position mindestens 6 Monate zurückliegt und der widerrufende Vertriebspartner in dieser Zeit keine Aktivitäten für THE ANSWER CLUB ausgeübt hat.

Widerrufsfrist-Ausschluss:
Für den Kauf von Gutscheinen von THE ANSWER CLUB besteht ausdrücklich kein Widerrufsrecht ab dem Zeitpunkt des Kaufs.

§ 6 Nutzung des Back Office, der Replikat-Website und der App

(1) Mit der Registrierung als Vertriebspartner erwirbt der Vertriebspartner ein kostenloses Nutzungsrecht für das ihm zur Verfügung gestellte Back Office, die ihm zur Verfügung gestellte Replikat-Website und ggf. die bereitgestellte App.

(2) Das Nutzungsrecht gemäß Absatz (1) ist ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, das sich auf das spezifische Back Office, die spezifische Replikat-Website und die spezifische App bezieht; der Vertriebspartner hat kein Recht, das Back Office oder die Replikat-Website zu modifizieren, zu bearbeiten oder anderweitig neu zu gestalten, noch hat er das Recht, Unterlizenzen zu vergeben.

§ 7 Pflichten des Vertriebspartners

(1) Der Vertriebspartner ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Anmeldedaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen und THE ANSWER CLUB unverzüglich über Änderungen seiner Vertragsdaten zu informieren. Zahlungen an THE ANSWER CLUB (z.B. beim Kauf von Waren) werden nur akzeptiert, wenn diese vom Vertriebspartner selbst für dessen eigenes Konto vorgenommen werden. Zahlungen für den Vertriebspartner durch Dritte oder die Nutzung von Kreditkarten oder anderen Zahlungsmitteln Dritter sind nicht gestattet (Verbot der Zahlungen durch Dritte). Der Vertriebspartner ist ferner nicht berechtigt, Bargeld, Banküberweisungen oder andere Zahlungen von Dritten entgegenzunehmen, um im Gegenzug Dienstleistungen von THE ANSWER CLUB zu erhalten.

(2) Der Vertriebspartner darf in seinen Aktivitäten kein Wettbewerbsrecht verletzen, keine Rechte von THE ANSWER CLUB, deren Vertriebspartnern, verbundenen Unternehmen oder anderen Dritten beeinträchtigen, keine Dritten belästigen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere gilt auch das Verbot unautorisierter Telefonwerbung sowie das Versenden von unerwünschten und nicht genehmigten Werbe-E-Mails, Werbefaxen oder Werbe-SMS (Spam), ebenso wie Social Media Spam oder andere unautorisierte Formen der Kommunikation.

(3) Besondere Werberichtlinien:
(a) Der Vertriebspartner darf zu keinem Zeitpunkt und auf keinem Werbematerial Informationen über sein Einkommen oder Verdienstpotenzial bei THE ANSWER CLUB bereitstellen. Vielmehr ist immer ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Erzielung eines Einkommens nur durch sehr intensive und kontinuierliche Arbeit möglich ist.

(b) Vertriebs- und Marketingaktivitäten dürfen keine Provisionen simulieren, die als „Belohnung“ oder andere Provision im Zusammenhang mit der bloßen Rekrutierung eines neuen Vertriebspartners verstanden werden könnten, noch dürfen Maßnahmen ergriffen werden, die den Eindruck erwecken, dass das beworbene Vertriebssystem ein illegales Vertriebssystem, nämlich ein illegales Schneeballsystem oder Pyramidensystem oder anderweitig betrügerisches Vertriebssystem ist. Es darf nicht vermittelt werden, dass der Kauf von Dienstleistungen notwendig ist, um für THE ANSWER CLUB arbeiten zu können.

(c) Vertriebs- und Marketingaktivitäten dürfen nicht an Minderjährige oder Personen ohne Geschäftserfahrung gerichtet werden und dürfen unter keinen Umständen das Alter, die Krankheit oder die eingeschränkte Auffassungsgabe solcher Personen ausnutzen, um sie zur Vertragsabschließung zu bewegen. Im Umgang mit sogenannten sozial benachteiligten oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen hat der Vertriebspartner deren finanzielle Möglichkeiten sowie deren Fähigkeit, die Sprache zu verstehen, angemessen zu berücksichtigen und insbesondere zu unterlassen, Maßnahmen zu ergreifen, die Mitglieder solcher Gruppen dazu veranlassen könnten, Bestellungen aufzugeben, die nicht zu ihren Verhältnissen passen.

(d) Es dürfen keine Vertriebs- und Marketingaktivitäten durchgeführt werden, die unangemessen, illegal oder unsicher sind oder unzulässigen Druck auf die ausgewählten Verbraucher ausüben.

(e) Vertriebspartner dürfen nur auf von beiden, dem Referenzgeber und THE ANSWER CLUB, offiziell genehmigte Empfehlungen, Testergebnisse, Referenzen oder andere Personen verweisen, wenn diese aktuell und nicht veraltet sind. Empfehlungsbriefe, Tests und persönliche Referenzen müssen stets auf den beabsichtigten Zweck bezogen sein.

(f) Der Verbraucher darf nicht durch dubiose und/oder irreführende Versprechen, noch durch Versprechungen besonderer Vorteile, die an zukünftigen, unsicheren Erfolg geknüpft sind, zur Annahme von Dienstleistungen bewegt werden. Der Vertriebspartner darf nichts tun, was den Verbraucher dazu verleitet, das Angebot lediglich aus persönlichem Gefallen für den Vertriebspartner anzunehmen, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder einen Vorteil zu genießen, der nicht Gegenstand des Angebots ist, oder um eine Wertschätzung für die Gewährung eines solchen Vorteils zu zeigen.

(g) Ein Vertriebspartner darf nicht behaupten, dass der Teilnahmeplan oder die Vorteile von THE ANSWER CLUB von einer Behörde genehmigt oder durch eine Anwaltskanzlei unterstützt werden.

(h) Aufgrund strenger Vorschriften zur Werbung für Gesundheitsdienstleistungen wie DNA-Tests sollte ausschließlich das von THE ANSWER CLUB auf der Website, im Back Office oder anderswo bereitgestellte Werbematerial verwendet werden. Jeder Kunde, der sich derzeit einer medizinischen Behandlung unterzieht, sollte vor der Durchführung von Änderungen der Ernährung oder des Lebensstils (z.B. Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln, Gewichtsreduktionsmaßnahmen, Aufnahme von Sport) basierend auf den Testergebnissen seinen Arzt konsultieren. Es dürfen keine Aussagen zur Sicherheit der Dienstleistungen, deren therapeutischen oder heilenden Wirkung im Rahmen der Tätigkeit und Werbung gemacht werden, es sei denn, diese sind offiziell von THE ANSWER CLUB genehmigt und/oder im offiziellen Werbematerial von THE ANSWER CLUB zu finden. Beispielsweise darf der Vertriebspartner nicht behaupten, dass die Dienstleistungen von THE ANSWER CLUB bei der Behandlung von Diabetes, Herzkrankheiten, Krebs oder anderen Krankheiten helfen. Wissenschaftliche Publikationen, Literatur oder Testimonials von Ärzten oder Wissenschaftlern im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von THE ANSWER CLUB oder deren Inhaltsstoffen dürfen nicht verwendet oder veröffentlicht werden.

(4) Die Nutzung, Erstellung und Verbreitung eigener Webseiten (THE ANSWER CLUB stellt den Vertriebspartnern auf Anfrage eine Replikat-Website zur Verfügung, über die der Verkauf von Dienstleistungen erfolgen kann), Verkaufsdokumente, Vertriebskonzepte, Zeitungs- oder Magazinanzeigen, eigene Produktbroschüren, Videoinhalte, Fernsehwerbung, Audioinhalte, die Erstellung eigener Internetauftritte, einschließlich professioneller Social-Media-Geschäftspräsenzen oder anderer eigenständig erstellter Verkaufs- oder Werbematerialien, ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher oder per E-Mail erteilter Zustimmung von THE ANSWER CLUB gestattet, die im alleinigen Ermessen von THE ANSWER CLUB liegt. Der entsprechende Antrag auf Zustimmung ist per E-Mail an [email protected] zu senden.

(4a) Es ist verboten, eine Website, ein Internetportal, eine Social-Media-Präsenz oder eine andere Online-Anwendung gemeinsam mit mehreren Vertriebspartnern zu betreiben.

(4b) Falls der Vertriebspartner die Dienstleistungen von THE ANSWER CLUB in anderen Internetmedien wie sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, YouTube, Twitter oder Instagram), Online-Blogs oder Chatrooms (z.B. WhatsApp oder Snapchat) bewirbt, darf er/sie nur die offiziellen Werbeaussagen von THE ANSWER CLUB verwenden. Der Vertriebspartner muss sich mit seinem vollständigen Namen deutlich erkennbar identifizieren (anonyme Beiträge oder Beiträge unter einem Pseudonym sind verboten) und darf keine Aussagen über sein Einkommen oder Verdienstpotenzial bei THE ANSWER CLUB machen oder die Arbeit bei THE ANSWER CLUB als Mitarbeiter oder Ähnliches bewerben. Social-Media-Werbung darf nur im Rahmen der eigenen privaten Social-Media-Kanäle auf Nebenbasis erfolgen und keine professionelle Social-Media-Geschäftspräsenz ohne vorherige ausdrückliche schriftliche oder per E-Mail erteilter Zustimmung von THE ANSWER CLUB erstellt werden. Vor dem Start einer eigenen Social-Media-Geschäftspräsenz ist der Vertriebspartner verpflichtet, die Social-Media-Präsenz und/oder den Kanal per E-Mail an [email protected] zur Überprüfung zu senden. Die Dienstleistungen dürfen nur über die offizielle Replikat-Website des Vertriebspartners verkauft werden. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, einen entsprechenden Link zur Replikat-Website in seiner Social-Media-Präsenz und/oder seinem Kanal einzufügen.

(4c) Vertriebspartner dürfen keine Online-Kleinanzeigen (einschließlich Craigslist) zur Werbung und/oder Verteilung der Dienstleistungen und anderer Vorteile von THE ANSWER CLUB verwenden. Online-Kleinanzeigen (einschließlich Craigslist) dürfen jedoch genutzt werden, um sich selbst als „unabhängiger Vertriebspartner von THE ANSWER CLUB“ vorzustellen.

(4d) Vertriebspartner dürfen Banneranzeigen auf einer Website schalten, sofern sie Vorlagen und Bilder verwenden, die von THE ANSWER CLUB geprüft und genehmigt wurden, und die vertraglichen sowie gesetzlichen Anforderungen einhalten (insbesondere das Verbot von Einkommens- und Heilungsansprüchen). Alle Banneranzeigen müssen mit der Website des Vertriebspartners verlinkt sein.

(4e) Gesponserte Links oder Pay-per-Click-Werbung (PPC) sind erlaubt. Die Ziel-URL muss zur Replikat-Website des Vertriebspartners führen. Die angezeigte URL muss ebenfalls zur Replikat-Website des Vertriebspartners führen. Es dürfen keine vertragswidrigen, irreführenden oder anderweitig illegalen Inhalte verwendet werden.

(4f) Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Vertriebspartner nicht mit Personen kommuniziert, die negative Beiträge gegen ihn/sie, andere Vertriebspartner oder THE ANSWER CLUB schreiben. Bitte melden Sie negative Beiträge an [email protected]. Die Antwort auf solche negativen Beiträge führt oft zu Diskussionen mit Personen, die Groll hegen, sich nicht an dieselben hohen ethischen, fairen und professionellen Standards wie THE ANSWER CLUB halten und daher den Ruf und das Ansehen von THE ANSWER CLUB und dem Vertriebspartner schädigen.

(5) Die Dienstleistungen von THE ANSWER CLUB dürfen vom Vertriebspartner in Einzelgesprächen oder Gruppengesprächen, bei Hauspartys, Online-Hauspartys, Online-Netzwerkveranstaltungen und/oder in Online-Konferenzen im Rahmen der geltenden Gesetze präsentiert (nicht verkauft) werden und dürfen nur über die Replikat-Website oder den offiziellen Webshop von THE ANSWER CLUB verkauft werden. Die Dienstleistungen von THE ANSWER CLUB dürfen nicht über eigene Websites, andere Verkaufsstellen, insbesondere große allgemeine Einzelhandelsgeschäfte (wie Supermärkte, Discounter oder Einkaufsketten) oder Restaurants, auf Internet-Handelsplattformen wie eBay, Amazon, in Fernsehverkaufs-Shows, per Telemarketing, Teletext-Marketing oder über vergleichbare Verkaufswege verkauft werden. In gesundheitsbezogenen Einzelhandelsgeschäften wie Drogerien, Apotheken, Friseursalons, Schönheits- oder Kosmetikstudios, Fitnessstudios, Physiotherapiepraxen und vergleichbaren Praxen ist der Verkauf der Dienstleistungen von THE ANSWER CLUB bis auf Widerruf nach Ermessen von THE ANSWER CLUB erlaubt, vorausgesetzt, dass dieses Einzelhandelsgeschäft vom Vertriebspartner als Hauptgeschäft betrieben wird und die Dienstleistungen von THE ANSWER CLUB nur nebenbei ohne externe Werbung im Geschäft beworben werden.

(6) Der Vertriebspartner ist grundsätzlich davon ausgeschlossen, eigene Marketing- und/oder Vertriebsdokumente, Schulungen oder Lead-Generierungswerkzeuge, andere Dienstleistungen von Drittunternehmen oder andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Geschäft von THE ANSWER CLUB an andere Vertriebspartner von THE ANSWER CLUB zu verkaufen oder anderweitig zu vertreiben.

(7) Die Dienstleistungen dürfen vom Vertriebspartner auch auf Messen und Fachausstellungen mit schriftlicher Zustimmung von THE ANSWER CLUB präsentiert werden.

(8) Der Vertriebspartner darf in geschäftlichen Angelegenheiten nicht den Eindruck erwecken, dass er/sie im Namen oder im Auftrag von THE ANSWER CLUB handelt. Vielmehr ist er/sie verpflichtet, sich als „unabhängiger Vertriebspartner von THE ANSWER CLUB“ zu präsentieren. Internetseiten, Briefpapier, Visitenkarten, Fahrzeugbeschriftungen sowie Anzeigen, Werbematerialien und Ähnliches müssen stets den Zusatz „unabhängiger Vertriebspartner von THE ANSWER CLUB“ enthalten und dürfen ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht das Markenzeichen von THE ANSWER CLUB und/oder die Marken, Arbeitsbezeichnungen, Geschäftsnamen und andere Marken von THE ANSWER CLUB enthalten. Der Vertriebspartner ist auch davon ausgeschlossen, Kredite zu beantragen und aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen, Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen, andere Verträge abzuschließen oder andere verbindliche Willenserklärungen im Namen von THE ANSWER CLUB oder im Interesse oder im Auftrag des Unternehmens abzugeben. Der Vertriebspartner erhält keine Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen noch eine Vollmacht zur Vertretung von THE ANSWER CLUB gegenüber Dritten. Der Vertriebspartner ist auch nicht verantwortlich für die Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus einem vermittelten Geschäft ergeben.

(9) Der Vertriebspartner ist im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit nicht berechtigt, Marken von Wettbewerbsunternehmen negativ, herabwürdigend oder anderweitig rechtswidrig zu benennen oder andere Unternehmen negativ oder herabwürdigend zu bewerten oder negative, herabwürdigende oder anderweitig rechtswidrige Bewertungen zu nutzen, um Vertriebspartner von anderen Unternehmen abzuwerben.

(10) Alle Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien, Produktetiketten etc. (einschließlich Fotografien) von THE ANSWER CLUB sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen vom Vertriebspartner nicht ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von THE ANSWER CLUB ganz oder teilweise reproduziert, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden, über das vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht hinaus.

(11) Die Nutzung des Markenzeichen von THE ANSWER CLUB und/oder der Marken, Arbeitstitel, Produktnamen und Geschäftsnamen und anderer Markenzeichen von THE ANSWER CLUB ist durch die Verwendung der von THE ANSWER CLUB bereitgestellten Marketingmaterialien nicht gestattet. Dies gilt auch für die Registrierung von Internetdomains. THE ANSWER CLUB kann verlangen, dass Internetdomains, die den Namen THE ANSWER CLUB und/oder die Markenzeichen, Arbeitstitel, Produktnamen und Geschäftsnamen und andere Kennzeichen von THE ANSWER CLUB verwenden, gelöscht und/oder an THE ANSWER CLUB übertragen werden. Die reinen Übernahmekosten der Anbieter, jedoch keine weiteren Kosten oder Lizenzen oder andere Entschädigungen für die Domain, werden im Falle der Übernahme von THE ANSWER CLUB getragen. Es ist auch untersagt, eigene Marken, Arbeitstitel oder andere gewerbliche Schutzrechte anzumelden, die eine Marke, Produktbezeichnung, Arbeitstitel oder Geschäftsnamen von THE ANSWER CLUB enthalten, die in einem anderen Land/Gebiet registriert oder anderweitig geschützt sein könnten. Das vorgenannte Verbot gilt sowohl für identische als auch ähnliche Zeichen oder Dienstleistungen. Es ist auch untersagt, die Markenzeichen, Marken, Arbeitstitel oder andere gewerbliche Schutzrechte von THE ANSWER CLUB in sogenannten Suchmaschinenwerbung (z.B. Google AdWords), Social Ads, gesponserten Links, Internet-Werbeflächenmarketing oder vergleichbaren Online-Werbeaktivitäten zu nutzen. Schließlich ist das Nachfüllen und/oder Umverpacken der Dienstleistungen von THE ANSWER CLUB ebenfalls untersagt.

(12) Ein Vertriebspartner kann sich nach der Kündigung seiner alten Position bei THE ANSWER CLUB neu anmelden. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch THE ANSWER CLUB für die alte Position des Vertriebspartners mindestens 6 Monate zurückliegen und der kündigende Vertriebspartner in dieser Zeit keine Aktivitäten für THE ANSWER CLUB ausgeübt hat.

(13) Der Vertriebspartner darf keine Presseanfragen zu THE ANSWER CLUB, dessen Dienstleistungen, dem Teilnahmeplan von THE ANSWER CLUB oder anderen Dienstleistungen von THE ANSWER CLUB beantworten. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, alle Presseanfragen unverzüglich an THE ANSWER CLUB unter der E-Mail-Adresse [email protected] weiterzuleiten.

(14) Der Vertriebspartner verpflichtet sich – soweit möglich –, sicherzustellen, dass die durch Verkaufsaktivitäten erhaltenen Kundendaten ausschließlich im Rahmen seiner Tätigkeit für THE ANSWER CLUB verwendet werden und insbesondere nicht an andere Dritte weitergegeben und/oder für Dienstleistungen Dritter genutzt werden.

(15) Der Vertriebspartner darf nur in den von THE ANSWER CLUB offiziell eröffneten Ländern Werbung machen und Dienstleistungen verkaufen oder neue Vertriebspartner gewinnen. Es ist nicht erlaubt, als THE ANSWER CLUB-Niederlassung, Importeur oder Exporteur oder ähnliches in einem Land zu agieren oder entsprechende Geschäftseinrichtungen zu gründen.

(16) Vertriebspartner dürfen keine Geschenke oder andere Vorteile an Mitarbeiter von THE ANSWER CLUB geben.

(17) Die Verwendung von kostenpflichtigen Telefonnummern zur Vermarktung der Aktivitäten oder Produkte von THE ANSWER CLUB ist nicht gestattet.

(18) Der Vertriebspartner ist verpflichtet, THE ANSWER CLUB unverzüglich und wahrheitsgemäß über etwaige Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vertriebspartner und den Verhaltenskodex von THE ANSWER CLUB sowie alle anderen Unternehmensvorschriften zu informieren.

(19) Kundenbeschwerden jeglicher Art bezüglich der Leistung, des Services oder des Vergütungssystems von THE ANSWER CLUB müssen umgehend an THE ANSWER CLUB unter der E-Mail-Adresse [email protected] weitergeleitet werden.

§ 8 Wettbewerbsverbot / Abwerbung

(1) Der Vertriebspartner ist berechtigt, Produkte und/oder Dienstleistungen für andere Unternehmen zu verkaufen, einschließlich Marketingunternehmen, Partyverkaufsunternehmen oder anderen Direktvertriebsunternehmen, auch wenn diese Wettbewerber sind.

(2) Ungeachtet der in Absatz 1 formulierten Erlaubnis ist es dem Vertriebspartner untersagt, Produkte oder Dienstleistungen anderer Unternehmen sowie Werbematerialien und vergleichbare Inhalte an andere Vertriebspartner von THE ANSWER CLUB für die Ausübung der Tätigkeit bei THE ANSWER CLUB zu verteilen.

(3) Wenn der Vertriebspartner gleichzeitig für mehrere Unternehmen, einschließlich Netzwerkmarketingunternehmen, Partyverkaufsunternehmen oder anderen Direktvertriebsunternehmen, tätig ist, verpflichtet er/sie sich, die jeweilige Tätigkeit (einschließlich der jeweiligen Downline) so zu organisieren, dass keine Verbindung oder Vermischung mit der Tätigkeit für das andere Unternehmen besteht. Insbesondere darf der Vertriebspartner keine Produkte anderer Anbieter gleichzeitig am selben Ort oder in unmittelbarer Nähe oder auf derselben Website, Facebook-Seite, anderen sozialen Medien oder Internetplattform anbieten.

(4) Darüber hinaus ist es dem Vertriebspartner ausdrücklich untersagt, Vertriebspartner von THE ANSWER CLUB für den Verkauf anderer Produkte zu werben.

(5) Mit dem Abschluss eines Vertriebspartnervertrages verpflichtet sich der Vertriebspartner zudem, keine bestehenden Vertriebspartnerverträge oder andere Vertriebsvereinbarungen, die er/sie mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch gültig sind, zu verletzen.

§ 9 Vertraulichkeit

Der Vertriebspartner ist verpflichtet, über die geschäftlichen und betrieblichen Geheimnisse von THE ANSWER CLUB und dessen Struktur absolute Vertraulichkeit zu wahren. Zu den geschäftlichen und betrieblichen Geheimnissen sowie den Eigentumsrechten von THE ANSWER CLUB gehören insbesondere Informationen zu Downline-Aktivitäten und -Platzierungen sowie zur Downline-Genealogie und den darin enthaltenen Informationen, die Daten der Vertriebspartner, Kunden und Vertragspartner sowie Informationen über Geschäftsbeziehungen von THE ANSWER CLUB und seinen verbundenen Unternehmen sowie anderen Anbietern und Lieferanten. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertriebspartnervertrags bestehen.

§ 10 Schutz der Vertriebspartner / Kein Territorialschutz

(1) Der aktive Vertriebspartner, der erstmals einen neuen Vertriebspartner für den Vertrieb der Produkte von THE ANSWER CLUB gewinnt, wird gemäß dem Teilnahmeplan und den darin geregelten Platzierungsanforderungen (Vertriebspartner-Schutz) in seiner Struktur dem neuen Vertriebspartner zugewiesen, wobei das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Anmeldeantrags des neuen Vertriebspartners bei THE ANSWER CLUB für die Zuweisung maßgeblich sind. Eine Änderung der „Seed-Position“ eines direkt oder indirekt geworbenen Partners ist nicht möglich.

(2) THE ANSWER CLUB ist berechtigt, alle persönlichen Daten, einschließlich der E-Mail-Adresse, eines geworbenen Vertriebspartners aus seinem System zu löschen, wenn Werbesendungen, Briefe oder E-Mails mit den Hinweisen „umgezogen“, „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ oder ähnlichem zurückkommen und der neu geworbene Vertriebspartner oder der Sponsor die fehlerhaften Daten des neu geworbenen Vertriebspartners innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen nicht korrigiert. Falls THE ANSWER CLUB durch unzustellbare Werbesendungen und Pakete Kosten entstehen, ist es berechtigt, die Kosten zurückzufordern, es sei denn, die fehlerhafte Zustellung war nicht durch THE ANSWER CLUB verschuldet.

(3) Darüber hinaus ist das Crossline-Sponsoring und jeder Versuch, dies innerhalb des Unternehmens zu tun, untersagt. Crossline-Sponsoring bedeutet die Gewinnung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens oder einer Partnerschaft, die bereits ein Vertriebspartner von THE ANSWER CLUB in einer anderen Vertriebslinie ist oder innerhalb der letzten 6 Monate einen Vertriebspartnervertrag hatte. In diesem Zusammenhang ist es auch verboten, den Namen eines Ehepartners, Verwandten, Handelsnamens, Unternehmens, Partnerschaft, Trusts oder eines anderen Dritten zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.

(4) Die Manipulation von Boni ist untersagt. Dies umfasst insbesondere das Sponsoring von Vertriebspartnern, die tatsächlich keine Geschäfte mit THE ANSWER CLUB tätigen (sogenannte Strohmänner), die nicht existieren, sowie offene oder verdeckte Mehrfachanmeldungen. In diesem Zusammenhang ist es ebenfalls verboten, den Namen eines Ehepartners, Verwandten, Handelsnamens, Unternehmens, Partnerschaft, Trusts oder eines anderen Dritten zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Es ist auch untersagt, Vertriebspartner, Kunden oder andere Dritte zu veranlassen, Dienstleistungen zu verkaufen oder zu kaufen, um eine bessere Position im Teilnahmeplan zu erreichen, den Gruppenbonus zu manipulieren, neue Vertriebspartner und/oder Kunden bei anderen Vertriebspartnern zu platzieren oder anderweitig den Bonus zu manipulieren. „Stacking“ ist ebenfalls verboten. Stacking tritt auf, wenn Vertriebspartner neu registrierte Vertriebspartner gezielt in der Downline platzieren, um eine schnelle Beförderung und Rangfolge im Teilnahmeplan zu erreichen. Stacking umfasst: (a) die finanzielle Unterstützung neuer Vertriebspartner zum Zweck der Maximierung der Vergütung gemäß dem Teilnahmeplan von THE ANSWER CLUB und die Platzierung eines neuen Vertriebspartners in einer Downline-Organisation mit der Absicht, den Teilnahmeplan zum finanziellen Vorteil in einer Weise zu manipulieren, die nicht beabsichtigt oder erlaubt ist. Darüber hinaus ist es ausdrücklich verboten, Zahlungen jeglicher Art für andere Vertriebspartner oder Kunden direkt oder indirekt vorzunehmen.

(5) Der Vertriebspartner hat keinen Anspruch auf Territorialschutz.

§ 11 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung

(1) Im Falle eines ersten Verstoßes gegen die Pflichten des Vertriebspartners gemäß § 7 wird THE ANSWER CLUB eine schriftliche Abmahnung aussprechen und eine Frist von 10 Tagen setzen, um den Verstoß zu beheben. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, die Abmahnungskosten, insbesondere die Anwaltsgebühren, die für die Abmahnung angefallen sind, zu erstatten.

(2) Es wird ausdrücklich auf § 16 Absatz (2) hingewiesen, nach dem THE ANSWER CLUB im Falle eines Verstoßes gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (2) und 19 geregelten Pflichten sowie im Falle eines besonders schwerwiegenden Verstoßes gegen die in § 7 geregelten Pflichten, andere anwendbare vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen, das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne vorherige Abmahnung hat. THE ANSWER CLUB ist jedoch auch berechtigt, im Falle eines erstmaligen Pflichtverstoßes nach eigenem Ermessen die Maßnahmen gemäß § 11 (1) zu ergreifen. Unbeschadet des Rechts auf sofortige außerordentliche Kündigung gemäß § 16 (2) hat THE ANSWER CLUB in Einzelfällen das Recht, eine Abmahnung im Sinne von Absatz (1) nach eigenem Ermessen auch mit verkürzter Frist auszusprechen, bevor eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird, wenn einer der genannten Pflichtverstöße auftritt.

(3) Tritt derselbe oder ein wesentlich ähnlicher Verstoß nach Ablauf der in der Abmahnung gesetzten Frist erneut auf oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht behoben, wird eine Vertragsstrafe nach Ermessen von THE ANSWER CLUB fällig und im Streitfall von dem zuständigen Gericht überprüft. Die Geltendmachung der Vertragsstrafe führt ebenfalls zu zusätzlichen Rechtskosten, die der Vertriebspartner zu erstatten verpflichtet ist.

(4) Unabhängig von der verwirkten Vertragsstrafe haftet der Vertriebspartner auch für alle Schäden, die THE ANSWER CLUB aufgrund eines Pflichtverstoßes des Vertriebspartners entstehen, es sei denn, der Vertriebspartner ist für den Pflichtverstoß nicht verantwortlich.

(5) Der Vertriebspartner stellt THE ANSWER CLUB auf erstes Anfordern von der Haftung im Falle eines Anspruchs eines Dritten aufgrund eines Verstoßes gegen eine der vertraglichen Verpflichtungen oder anderer Verstöße gegen geltendes Recht durch den Vertriebspartner frei. Insbesondere verpflichtet sich der Vertriebspartner, alle Kosten, insbesondere Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Schadensersatzkosten, die THE ANSWER CLUB in diesem Zusammenhang entstehen, zu tragen.

§ 12 Preisempfehlung / Anpassung von Preisen und Provisionen

THE ANSWER CLUB behält sich das Recht vor, insbesondere im Hinblick auf Änderungen der Marktsituation und/oder Lizenzstrukturen, die Preise oder Nutzungsgebühren, die vom Vertriebspartner zu zahlen sind, zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums zu ändern, wenn dies aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund rechtlicher Änderungen erforderlich ist. THE ANSWER CLUB wird Änderungen mit einer Frist von 30 Tagen vor dem Inkrafttreten der Änderung ankündigen und die zukünftige Vertragsänderung konkret per E-Mail oder im Backoffice des Vertriebspartners benennen. Der Vertriebspartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Im Falle eines Widerspruchs ist THE ANSWER CLUB berechtigt, den Vertrag mit angemessener Frist zu kündigen. Wenn der Vertriebspartner den Vertrag nicht kündigt oder nicht vor Inkrafttreten der Änderung widerspricht, treten die Änderungen am im Änderungsmitteilung angegebenen Datum in Kraft. THE ANSWER CLUB ist verpflichtet, den Vertriebspartner in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.

§ 13 Kostenfreies Werbematerial, Vorteile

Alle kostenfreien Werbematerialien und sonstigen Vorteile von THE ANSWER CLUB können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 14 Vergütung, Provisionen und Abrechnung

(1) Als Vergütung für eine erfolgreiche Vermittlung und seine/ihre Aktivitäten erhält der Vertriebspartner Provisionen und andere Vergütungen, die sich aus dem Teilnahmeplan von THE ANSWER CLUB ergeben, einschließlich der jeweiligen Qualifikationsanforderungen, sofern die erforderlichen Qualifikationen erreicht werden. Alle Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Teilnahmeplan, den der Vertriebspartner in seinem/ihrem Backoffice einsehen kann. Die Zahlung der Vergütung deckt alle Kosten ab, die dem Vertriebspartner bei der Führung und Aufrechterhaltung seines/ihres Geschäfts entstehen, es sei denn, diese wurden vertraglich gesondert vereinbart.

(2) Eine erfolgreiche Vermittlung im Sinne von Absatz (1) dieses Vertrages liegt nur vor, wenn das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und THE ANSWER CLUB wirksam zustande gekommen ist. Ein Anspruch auf Vergütung entsteht zudem erst, wenn die Zahlung des Kunden dem Konto von THE ANSWER CLUB gutgeschrieben wurde und alle weiteren Zahlungsbedingungen erfüllt sind.

(3) Ein Anspruch auf Provision entsteht insbesondere nicht, wenn:
a.) der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht,
b.) der Vertrag vom Kunden rechtlich angefochten wird,
c.) die Kundenbestellung rechtswidrig zustande gekommen ist,
d.) THE ANSWER CLUB den Vertrag ablehnt,
e.) falsche, unvollständige Kundenbestellungen eingereicht werden.
Darüber hinaus entsteht bei betrügerischer Vermittlung, sei es durch betrügerische oder missbräuchliche Maßnahmen des Kunden, des Vertriebspartners oder deren Erfüllungsgehilfen, kein Anspruch auf Provision.

(4) THE ANSWER CLUB behält sich das Recht vor, vom Vertriebspartner vor der ersten Zahlung der Provision und jederzeit danach einen Nachweis über seine/ihre Identität, Adresse und Gewerbeanmeldung (z.B. Vorlage eines Gewerbescheins) anzufordern. Der Nachweis über das Geschäft, die Identität und die Adresse kann nach Ermessen von THE ANSWER CLUB in Form einer Kopie des Gewerbescheins und des Personalausweises oder Reisepasses, gegebenenfalls in Verbindung mit einer aktuellen Strom-, Gas-/Wasser- oder anderen Verbrauchsrechnung oder einem anderen Anmeldebeleg (nicht älter als ein Monat) auf den angegebenen elektronischen Wegen erbracht werden und muss unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung, vorgelegt werden. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften oder eingetragenen Kaufleuten müssen der Nachweis über die Identität der verantwortlichen Person (z.B. Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter) und – falls eine Eintragung im Handelsregister erfolgt ist – eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als ein Monat) eingereicht werden. Außerdem muss der Vertriebspartner vor der ersten Zahlung der Provision seine/ihre Bankverbindung angeben.

(5) Der Vertriebspartner wird zunächst als Kleinunternehmer bei THE ANSWER CLUB registriert. Er/Sie muss THE ANSWER CLUB unverzüglich unter Angabe seiner/ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer informieren, sobald er/sie sich entscheidet, Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) im Rahmen seiner/ihrer geschäftlichen Tätigkeit zu zahlen oder die Kleinunternehmergrenzen überschreitet.

(6) Die Provisionen des Vertriebspartners werden wöchentlich gutgeschrieben und in der darauffolgenden Woche ausgezahlt und können, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein anderes Konto von THE ANSWER CLUB akzeptiert wurde, nur auf Konten in seinem/ihrem Namen oder im Namen einer Partnerschaft oder Gesellschaft ausgezahlt werden, die eine vertragliche Beziehung mit THE ANSWER CLUB hat. Zahlungen dürfen nicht auf Drittkonten oder auf ein Bankkonto eines Dritten vorgenommen werden.

(7) Die Vertragsparteien vereinbaren, dass keine Ansprüche auf eine höhere Provision als die in diesem Vertrag festgelegte bestehen oder geltend gemacht werden können. Die Provision deckt alle Ansprüche des Vertriebspartners ab, insbesondere alle Reise- und sonstigen Kosten, Büro- und Telefonkosten oder andere Ausgaben für Werbematerialien sowie alle weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages entstehen. Die Zahlung der Vergütung gemäß Absatz (1) deckt auch alle Leistungen des Vertriebspartners, insbesondere für die Erstellung und Pflege des Vertriebspartnerportfolios, der Kundenbasis sowie des daraus resultierenden zukünftigen Marktpotentials, ab und wird als Vorauszahlung hierfür angesehen, so dass im Falle einer Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Grund, keine Entschädigungs- und/oder Schadensersatzansprüche gegenüber THE ANSWER CLUB geltend gemacht werden. Es wird ausdrücklich auf § 16 Absatz (5) verwiesen.

(8) THE ANSWER CLUB ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Zudem ist THE ANSWER CLUB berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund der Zahlung von Provisionen geltend zu machen, wenn alle vertraglich oder gesetzlich erforderlichen Dokumente vor der ersten Zahlung nicht vorliegen. Im Falle der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch THE ANSWER CLUB wird vereinbart, dass der Vertriebspartner für die Dauer des Zurückbehaltens der Provisionen keinen Anspruch auf Zinsen hat.

(9) THE ANSWER CLUB ist berechtigt, Ansprüche, die THE ANSWER CLUB gegen den Vertriebspartner hat, ganz oder teilweise mit seinen Provisionsansprüchen zu verrechnen. Der Vertriebspartner ist zur Verrechnung berechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten sind oder durch ein deklaratorisches Urteil anerkannt wurden.

(10) Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen des Vertriebspartners aus Vertriebspartnerverträgen sind ausgeschlossen, es sei denn, dies steht im Widerspruch zu zwingendem Recht. Der Vertrag darf nicht mit Rechten Dritter belastet werden, es sei denn, dies steht im Widerspruch zu zwingendem Recht.

(11) Der Vertriebspartner hat die Rechnungen so schnell wie möglich zu überprüfen und THE ANSWER CLUB etwaige Einwände unverzüglich mitzuteilen. Alle Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Teilnahmeplan, den der Vertriebspartner in seinem/ihrem Backoffice einsehen kann. Falsche Provisionen, Boni oder andere Zahlungen müssen innerhalb von 60 Tagen nach Datum der fehlerhaften Zahlung schriftlich an THE ANSWER CLUB gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Provisionen, Boni oder anderen Zahlungen als genehmigt.

(12) Provisionen können auf Wunsch des Vertriebspartners täglich unter Berücksichtigung der Zahlungsmodalitäten und Zahlungsmethoden von THE ANSWER CLUB ausgezahlt werden. THE ANSWER CLUB behält sich das Recht vor, die Auszahlung von Provisionen nur ab einem Gesamtbetrag von 50,00 € zu genehmigen. Wird der Mindestauszahlungsbetrag nicht erreicht, werden die Provisionsansprüche im Clearing-Konto (Wallet) bei THE ANSWER CLUB für den Vertriebspartner fortgeführt und können an den Vertriebspartner ausgezahlt werden, sobald der Mindestauszahlungsbetrag erreicht ist. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, seine/ihre vollständigen Provisionsansprüche spätestens alle zwei Monate auszuzahlen. Bei Nichtzahlung nach zwei Monaten behält sich THE ANSWER CLUB das Recht vor, das Vertriebspartnerkonto vorübergehend zu sperren, bis die Zahlung erfolgt ist.

§ 15 Sperrung des Vertriebspartners

(1) Falls der Vertriebspartner die angeforderten Nachweise innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntwerden der Anforderungen für die Zahlung von Vergütungen oder Provisionsvorschüssen oder anderen Zahlungen nicht erbringt, ist THE ANSWER CLUB berechtigt, den Vertriebspartner vorübergehend im System von THE ANSWER CLUB zu sperren, bis die erforderlichen Dokumente vorgelegt werden. Die Sperrfrist berechtigt den Vertriebspartner nicht zur außerordentlichen Kündigung und führt zu keinem Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Startersets oder sonstiger Schadensersatzansprüche, es sei denn, der Vertriebspartner ist nicht für die Sperrung verantwortlich.

(2) THE ANSWER CLUB ist berechtigt, die für diese Erinnerung erforderlichen Kosten in jedem Fall der Erinnerung an nicht bereitgestellte Dokumente gemäß Absatz (1) nach Erteilung der Sperre geltend zu machen.

(3) Vergütungen, Provisionsvorschüsse oder andere Zahlungen, die aufgrund der vorgenannten Gründe nicht ausgezahlt werden können, werden von THE ANSWER CLUB als nicht verzinsliche Rückstellung verbucht und verfallen spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.

(4) Unabhängig von den in Absatz (1) genannten Sperrgründen behält sich THE ANSWER CLUB das Recht vor, aus wichtigem Grund den Zugang zu sperren. Insbesondere behält sich THE ANSWER CLUB das Recht vor, den Zugang des Vertriebspartners zum Backoffice und zu anderen Systemen von THE ANSWER CLUB ohne Vorankündigung zu sperren, wenn der Vertriebspartner gegen die in §§ 7 – 9 und § 10 (3) und (4), sowie § 14 (4), § 18 (2) und § 19 aufgeführten Verpflichtungen oder andere geltende Gesetze verstößt. Die Sperre bleibt bestehen, bis der Pflichtverstoß nach entsprechender Warnung durch THE ANSWER CLUB behoben ist. Im Falle eines schwerwiegenden Pflichtverstoßes, der zur außerordentlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses führt, bleibt die Sperre dauerhaft bestehen.

§ 16 Vertragsdauer, Vertragskündigung / Folgen der Vertragskündigung

(1) Der Vertriebspartnervertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Unbeschadet der Kündigungsgründe gemäß Absatz (1) haben beide Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertriebspartnervertrages aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund für die Kündigung durch THE ANSWER CLUB liegt auch vor, wenn ein Vertriebspartner eine der in § 7 aufgeführten Verpflichtungen verletzt und die Pflicht zur Behebung des Verstoßes gemäß § 11 Absatz (1) nicht rechtzeitig erfüllt oder wenn derselbe oder ein vergleichbarer Verstoß später nach der Behebung erneut auftritt. Bei Verstößen gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (2) oder 19 aufgeführten Verpflichtungen sowie bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß gegen die in § 7 oder andere anwendbare vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen hat THE ANSWER CLUB das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne vorherige Warnung. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt auch vor, wenn über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder wenn die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde, oder wenn die andere Partei anderweitig insolvent ist oder im Verlauf von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eine eidesstattliche Versicherung über ihre Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt von weiteren Ansprüchen.

(3) THE ANSWER CLUB hat auch das Recht, den Vertrag des Vertriebspartners außerordentlich zu kündigen, wenn der Vertriebspartner innerhalb von 6 Monaten nach Registrierung die erforderlichen Maßnahmen gemäß § 14 (4) nicht ergriffen hat. THE ANSWER CLUB wird jedoch die bevorstehende Kündigung des Vertriebspartnerkontos 14 Tage vor der Kontokündigung per E-Mail (an die im System hinterlegte E-Mail-Adresse) oder im Backoffice des Vertriebspartners ankündigen, damit der Vertriebspartner innerhalb dieses 14-Tage-Zeitraums die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann.

(4) Nach der Kündigung eines Vertrages durch ordentliche Kündigung kann ein neuer Vertrag frühestens nach einer Frist von 6 Monaten abgeschlossen werden.

(5) Nach Beendigung des Vertrages hat der Vertriebspartner keinen Anspruch mehr auf Provisionen. Dies gilt nicht für bereits erfolgreich vermittelte Verträge zu diesem Zeitpunkt. Der Anspruch auf diese Provisionen bleibt unberührt. Darüber hinaus hat der Vertriebspartner bei Beendigung des Vertrages keinen Anspruch auf eine Handelsvertretervergütung, da der Vertriebspartner gemäß § 4 (1) nicht als Handelsvertreter im Sinne des Handelsgesetzbuches gilt.

(6) Kündigungen werden nur schriftlich akzeptiert, wobei eine ordentliche Kündigung auch per E-Mail erfolgen kann, sofern diese den Namen, die Adresse und die ID-Nummer des Vertriebspartners enthält.

(7) Wenn ein Vertriebspartner gleichzeitig andere Leistungen von THE ANSWER CLUB in Anspruch nimmt, die unabhängig vom Vertriebspartnervertrag sind, bleiben diese Leistungen von der Kündigung des Vertriebspartnervertrages unberührt, es sei denn, der Vertriebspartner verlangt ausdrücklich deren Beendigung mit der Kündigung. Wenn der Vertriebspartner nach Beendigung des Vertrages weiterhin Leistungen von THE ANSWER CLUB bezieht, wird er als normaler Kunde behandelt.

(8) Im Falle einer vorzeitigen Beendigung eines Vertrages mit einer Mindestlaufzeit, wie dem Vertrag über das Nutzungsrecht gemäß § 6 Absatz 3 (Dienstleistungsgebühr), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Gebühren/Vergütungen, es sei denn, der Vertriebspartner hat den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt.

§ 17 Datenschutzpflichten des Vertriebspartners

Der Vertriebspartner ist verpflichtet, die personenbezogenen oder kundenspezifischen Daten der Endkunden, von denen er/sie Kenntnis erhält, nicht an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder über die vertraglichen Rechte und/oder Vorgaben hinaus zu nutzen.

§ 18 Übertragung des Geschäftsbetriebs / Keine Übertragung der gesponserten Struktur an Dritte, Erbschaft

(1) THE ANSWER CLUB kann jederzeit den gesamten oder einen Teil seines Geschäftsbetriebs oder einzelner Vermögenswerte an Dritte übertragen, sofern der Erwerber die geltenden Gesetze einhält.

(2) Wenn ein Partner aus der als Vertriebspartner eingetragenen Gesellschaft oder Partnerschaft ausscheiden möchte oder wenn die Anteile von einem oder mehreren Partnern an Dritte übertragen werden sollen, ist dies nur nach schriftlichem Antrag, erforderlichenfalls nach Vorlage der entsprechenden notariellen Urkunde und gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages, nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von THE ANSWER CLUB zulässig, die im Ermessen von THE ANSWER CLUB liegt. THE ANSWER CLUB erhebt eine Verwaltungsgebühr von 25,00 € für die Bearbeitung des vorgenannten Antrags. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, behält sich THE ANSWER CLUB das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages der als Vertriebspartner eingetragenen Gesellschaft oder Partnerschaft vor.

(3) Der Vertriebspartner ist berechtigt, seine vertragliche Position [der Vertrag des Vertriebspartners endet mit seinem Tod] nach vorheriger schriftlicher oder E-Mail-Zustimmung von THE ANSWER CLUB und Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und Nachweises der Erbschaft im Todesfall zu vererben. Im Todesfall muss ein neuer Vertrag mit dem Erben oder den Erben abgeschlossen werden, und wenn ein Erbe bereits Vertriebspartner von THE ANSWER CLUB ist, muss der Erbe entscheiden, ob er die vorherige oder die geerbte Position im Vergütungsplan beibehalten möchte, da nur eine Position im Vergütungsplan pro Vertriebspartner zulässig ist, so dass die nicht gewählte Position storniert wird. Es ist nicht erlaubt, die Rechte an der Vertriebsstruktur (Downline) oder die im Vergütungsplan bei THE ANSWER CLUB erlangte Position zu übertragen, zu verpfänden oder abzutreten.

(4) Falls ein Vertriebspartner seine Tätigkeit zukünftig unter einem anderen Namen, durch eine Gesellschaft, Partnerschaft, als Ehepaar, als eingetragene Lebenspartnerschaft oder aus anderen Gründen durchführen möchte, ist dies nur nach Antragstellung möglich, wobei THE ANSWER CLUB berechtigt ist, den Antrag nach eigenem Ermessen abzulehnen.

§ 19 Trennung/Auflösung

Falls ein als Ehepaar/eingetragene Lebenspartnerschaft, Gesellschaft oder Partnerschaft eingetragener Vertriebspartner seine Firma intern beendet, bleibt nach der Trennung, Auflösung oder einer anderen Beendigung eines der vorgenannten Unternehmen nur eine Vertriebspartnerposition bestehen. Die sich trennenden Ehepartner/Partner/Gesellschafter müssen intern eine Vereinbarung treffen, welcher Ehepartner/Partner/Gesellschafter die vertragliche Partnerschaft fortsetzen soll und THE ANSWER CLUB dies durch eine schriftliche Mitteilung, die von beiden Parteien unterschrieben und notariell beglaubigt ist, oder durch Vorlage eines entsprechenden Gerichtsbeschlusses mitteilen. Im Falle eines internen Streits über die Konsequenzen der Trennung, Scheidung, Auflösung oder einer anderen Beendigung in Bezug auf die vertragliche Partnerschaft mit THE ANSWER CLUB behält sich THE ANSWER CLUB das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor, wenn ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten des Vertriebspartners, zu einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu einem Verstoß gegen geltendes Recht oder zu einer unzumutbaren Belastung der Downline oder Upline führt.

§ 20 Einwilligung zur Nutzung von Foto- und audiovisuellen Materialien, Nutzung von Aufnahmen von Materialien und Präsentationen

(1) Der Vertriebspartner räumt THE ANSWER CLUB das Recht ein, kostenlos Foto- und/oder audiovisuelle Materialien mit seinem/ihrem Bild, Sprachaufnahmen oder Aussagen und Zitaten von ihm/ihr im Rahmen seiner/ihrer Funktion als Vertriebspartner aufzuzeichnen oder zu produzieren. In diesem Zusammenhang stimmt der Vertriebspartner ausdrücklich der Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Modifikation seiner/ihrer Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen durch die Einreichung des Vertriebspartnerantrags und die Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

(2) Es ist dem Vertriebspartner nicht gestattet, Ton-, Video- oder andere Aufnahmen von von THE ANSWER CLUB gesponserten Veranstaltungen oder von Telefonkonferenzen, Reden oder Besprechungen für Verkaufs-, persönliche oder geschäftliche Zwecke anzufertigen. Außerdem darf ein Vertriebspartner ohne vorherige schriftliche Zustimmung von THE ANSWER CLUB keine Audio- oder Video-Präsentationen oder Aufnahmen von THE ANSWER CLUB-Veranstaltungen, Reden, Konferenzen oder Besprechungen aufnehmen, anfertigen oder zusammenstellen.

§ 21 Datenschutzbestimmungen

(1) Der Vertriebspartner ist untersagt, personenbezogene oder kundenspezifische Daten von Endkunden, von denen er/sie Kenntnis erlangt, über die vertraglichen Rechte und/oder Vorgaben hinaus an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder zu nutzen.

(2) THE ANSWER CLUB erhebt und verwendet die von Ihnen freiwillig bereitgestellten Daten nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Die detaillierten Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung von THE ANSWER CLUB.

§ 22 Haftungsausschluss

(1) THE ANSWER CLUB haftet ausdrücklich nicht für höhere Gewalt wie Epidemien oder Pandemien (z.B. die Covid-19-Pandemie), internationale Schocks auf den Finanzmärkten (vergleichbar mit der globalen Finanzkrise von 2008 nach der Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers), Kriege und/oder politische Verstrickungen, Störungen bei Transportunternehmen, Streiks oder vergleichbare betriebliche oder sonstige Störungen.

(2) Darüber hinaus haftet THE ANSWER CLUB nur für Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit resultieren, insofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder auf schuldhafte Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (z.B. Zahlung der Provision) durch THE ANSWER CLUB, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen basieren. Dies gilt auch für Schäden, die aus der Verletzung von Pflichten während der Vertragsverhandlungen und aus der Durchführung unerlaubter Handlungen entstehen. Eine weitergehende Haftung für Schäden ist ausgeschlossen.

(3) Außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seitens THE ANSWER CLUB, dessen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung auf die typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden und ansonsten auf die Höhe der durchschnittlichen vertragstypischen Schäden begrenzt. Dies gilt auch für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

(4) THE ANSWER CLUB haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die durch Datenverlust auf den Servern verursacht werden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten seitens THE ANSWER CLUB, dessen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vor.

(5) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 23 Einbeziehung des Teilnahmeplans

(1) Der Teilnahmeplan von THE ANSWER CLUB – beigefügt als Anhang 1 – und die darin enthaltenen Bestimmungen sind ausdrücklich Bestandteil des Vertrages mit dem Vertriebspartner. Der Vertriebspartner muss die Anforderungen stets gemäß der jeweils gültigen Version einhalten.

(2) Mit dem Versand des Antrags auf Abschluss der Vertriebspartnerschaft versichert der Vertriebspartner auch, dass er/sie den Teilnahmeplan von THE ANSWER CLUB zur Kenntnis genommen hat und ihn als integralen Bestandteil des Vertrages akzeptiert.

(3) THE ANSWER CLUB ist berechtigt, den Teilnahmeplan von THE ANSWER CLUB gemäß § 26 Absatz (1) zu ändern.

§ 24 Verjährungsfrist

(1) Alle Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren für beide Parteien innerhalb von 12 Monaten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Fälligkeitstermin des Anspruchs oder zu dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch entsteht oder erkennbar wird. Gesetzliche Regelungen, die eine längere Verjährungsfrist vorsehen, bleiben unberührt.

§ 25 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht des Sitzes von THE ANSWER CLUB unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Vorschriften des Landes, in dem der Vertriebspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Ist der Vertriebspartner Kaufmann oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder verlegt er seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland oder ist sein Wohnsitz bei Klageerhebung unbekannt, ist der Sitz von THE ANSWER CLUB Gerichtsstand und Erfüllungsort.

§ 26 Schlussbestimmungen

(1) THE ANSWER CLUB ist berechtigt, diesen Vertrag, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Teilnahmeplan zu ändern, wenn dies aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund gesetzlicher Änderungen erforderlich ist. THE ANSWER CLUB wird Änderungen mit einer Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderung ankündigen, indem die zukünftige Vertragsänderung per E-Mail oder im Backoffice des Vertriebspartners konkret benannt wird. Der Vertriebspartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Im Falle eines Widerspruchs ist THE ANSWER CLUB berechtigt, den Vertrag mit angemessener Frist zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung des Vertrags oder kein Widerspruch des Vertriebspartners vor Inkrafttreten der Änderung, treten die Änderungen zum im Änderungsbescheid angegebenen Datum in Kraft. THE ANSWER CLUB ist verpflichtet, den Vertriebspartner im Änderungsbescheid auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

(3) Wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden und es Unstimmigkeiten zwischen der deutschen und der übersetzten Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt, ist immer die deutsche Version maßgeblich.

(4) Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unvollständig sein, so wird der gesamte Vertrag nicht ungültig. Vielmehr ersetzt eine wirksame Klausel, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt, die unwirksame Klausel. Dasselbe gilt, wenn eine Regelungslücke zu schließen ist.

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 11.03.2024

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