Allgemeine Kunden- und Club-AGB
- 1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich
(1) THE ANSWER Club s.r.o., vertreten durch deren Geschäftsführerin/CEO Frau Birgit Lang, Kopcianska 14, 85101 Bratislava, Slowakei, E-Mail: [email protected] (im Folgenden: Anbieter) ist ein Unternehmen, das einen Lifestyle-, Beauty- und Wellness- und -Club, in dem die Kunden je nach Leistung ohne/nach Erwerb der Clubmitgliedschaft verschiedene Wellness- Lifestyle- und Education-Leistungen (künftig: Waren oder Dienstleistungen) nutzen/erwerben können, betreibt.
(2) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen (im Folgenden auch: Kunde) und uns, THE ANSWER Club s.r.o, geschlossenen Verträge über die Mitgliedschaft im Club (nachfolgend: „Mitgliedschaft“) sowie den Erwerb von Waren und Dienstleistungen.
(3) Die Mitgliedschaft ist kostenpflichtig (siehe hierzu § 3). Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Anbieter kann die Teilnahme von Personen aus sachlichen Gründen ablehnen.
(4) Für Verträge zur Bereitstellung von digitalen Inhalten in Form von Online-Kursen sowie Verträge über die Teilnahme an Live Online-Veranstaltungen, gelten diese AGB entsprechend, sofern nicht etwas Abweichendes geregelt ist. Digitale Inhalte im Sinne dieser AGB sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden.
- 2 Zustandekommen des Vertrags, Technische Schritte bis zum Vertragsschluss und Berichtigung von Eingabefehlern, Speicherung des Vertragstextes; Zahlungsbedingungen
(1) Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen in unserem Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Durch Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf bzw. der Buchung der in der Bestellübersicht angezeigten Waren und/oder Dienstleistungen ab. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme Ihres Vertragsangebots darstellt. Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung und/oder Buchung durch eine gesonderte E-Mail annehmen bzw. die Ware in den Versand geben. Bitte prüfen Sie regelmäßig den SPAM-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.
(3) Im Rahmen des Bestellprozesses legen Sie zunächst die gewünschten Waren oder Dienstleistungen in den Warenkorb. Dort können Sie jederzeit die gewünschte Stückzahl ändern oder ausgewählte Waren oder Dienstleistungen ganz entfernen. Sofern Sie Waren oder Dienstleistungen dort hinterlegt haben, gelangen Sie jeweils durch Klicks auf die „Weiter“-Buttons zunächst auf eine Seite, auf der Sie Ihre Daten eingeben und anschließend die Versand- und Bezahlart auswählen können. Schließlich öffnet sich eine Übersichtsseite, auf der Sie Ihre Angaben überprüfen können. Ihre Eingabefehler (zB bzgl. Bezahlart, Daten oder der gewünschten Stückzahl) können Sie korrigieren, indem Sie bei dem jeweiligen Feld auf „Bearbeiten“ klicken. Falls Sie den Bestellprozess komplett abbrechen möchten, können Sie auch einfach Ihr Browser-Fenster schließen. Ansonsten wird nach Anklicken des Bestätigungs-Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ Ihre Erklärung verbindlich.
(4) Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren und/oder gebuchten Dienstleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Widerrufsbelehrung werden Ihnen per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.
(5) Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Die Bezahlung der Ware bzw. Dienstleistung erfolgt über die vom Kunden ausgewählte Zahlungsoptionen: Kreditkarte, Sofortüberweisung oder PayPal.
- 3 Kosten der Mitgliedschaft, Zahlung des Mitgliedschaftsbeitrags
(1) Die Mitgliedschaft gewährt Ihnen die Möglichkeit, diverse Vorteile wie z.B. Rabatte beim Bezug von Waren und Dienstleistungen (im Folgenden gemeinsam als „Club-Vorteile“ bezeichnet) zu erhalten.
(2) Für die Mitgliedschaft hat der Kunde einen monatlichen Betrag iHv 39,00 EUR zzgl. der jeweils gesetzlich anfallenden MwSt. zu zahlen.
(3) Der erste Mitgliedschaftsbeitrag wird mit dem Vertragsschluss und anschließend monatlich im Voraus zur Zahlung fällig und in Rechnung gestellt, wobei der Mitgliedschaftsbeitrag in monatlichen Abständen per Dauerauftrag von Ihrem Konto abgebucht wird.
(4) Die Zahlung des Kunden erfolgt über eine der vom Anbieter angebotenen, vom Kunden im Rahmen seiner Bestellung ausgewählten Zahlungsoptionen: Kreditkarte, Sofortüberweisung oder PayPal.
- 4 Widerrufsrecht
Sofern Sie den Vertrag als Verbraucher abschließen, steht Ihnen das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu:
Widerruf einer Clubmitgliedschaft
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, THE ANSWER Club s.r.o., Kopcianska 14, 85101 Bratislava, Slowakei, E-Mail: [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
-Ende der Widerrufsbelehrung-
Widerruf eines Kaufvertrags
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden gilt: Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, THE ANSWER Club s.r.o., Kopcianska 14, 85101 Bratislava, Slowakei, E-Mail: [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
-Ende der Widerrufsbelehrung-
Widerruf eines Dienstleistungsvertrags
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, THE ANSWER Club s.r.o., Kopcianska 14, 85101 Bratislava, Slowakei, E-Mail: [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
-Ende der Widerrufsbelehrung-
Widerruf eines Kaufs von digitalen Inhalten
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, THE ANSWER Club s.r.o., Kopcianska 14, 85101 Bratislava, Slowakei, E-Mail: [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Vertragserfüllung begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, Sie uns Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren, und wir Ihnen eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt einschließlich der vorgenannten Voraussetzungen zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts wiedergegeben ist, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt haben.
-Ende der Widerrufsbelehrung-
Muster-Widerrufsformular |
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) |
– An THE ANSWER Club s.r.o., Kopcianska 14, 85101 Bratislava, Slowakei, E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) – Bestellt am (*)/erhalten am (*) – Name des/der Verbraucher(s) – Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum |
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- 5 Vorteile für Club-Mitglieder
(1) Der Anbieter gewährt dem Kunden diverse Club-Vorteile, insbesondere Zugang zur Academy des Anbieters und somit kostenlose Teilnahmemöglichkeit an Seminaren zu den Themen Persönlichkeitsentwicklung und Business-Entwicklung, sowie Zugang zum kompletten Teilhabeplan; Darüber hinaus genießen die Club-Mitglieder Rabatte und Aktionen beim Bezug von Waren und Dienstleistungen (im Folgenden werden alle Club-Vorteile gemeinsam als „Club-Vorteile“ bezeichnet). Die rabattierten Waren und Dienstleistungen sowie die Höhe der jeweils gewährten Club-Vorteile kann der Kunde der Internetseite des Anbieters unter www.theanswerclub.com entnehmen.
(2) Stellt sich nachträglich heraus, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Rabatt nicht vorlagen oder entfallen die Voraussetzungen nachträglich, etwa durch Rückgängigmachung des Vertrages über den Bezug gutschriftfähiger Waren oder Dienstleistungen, kann der Anbieter die Rabattgutschrift stornieren.
(3) Es bleibt dem Anbieter vorbehalten, die Gewährung von Club-Vorteilen jederzeit zu ändern, einzuschränken oder auszuschließen, etwa im Rahmen von Sonderaktionen, bei Gewährung anderer Vorteile oder Vergünstigungen, etc.
- 6 Einlösen von Club-Vorteilen; Verbot des Wieder- oder Weiterverkaufs
(1) Der Kunde kann die Club-Vorteile, wie zB Rabatte, bei dem Anbieter einlösen.
(2) Zuerst erworbene Club-Vorteile werden zuerst eingelöst bzw. ausgezahlt. Die Club-Vorteile haben eine Gültigkeitsdauer von 36 Monaten und verfallen automatisch mit Ablauf dieser Frist.
(3) Das Guthaben an Club-Vorteilen kann nicht ausgezahlt werden und wird nicht verzinst.
(4) Zur Einlösung seiner Club-Vorteile verwendet der Kunde den Code, den er im Rahmen der Aktivierung seiner Club-Vorteile erhalten hat.
(5) Die Einlösung der Club-Vorteile kann nur einmalig erfolgen. Ein Umtausch ist mit Abschluss des Einlösevorgangs nicht mehr möglich. Das Einlösen der Club-Vorteile muss auf eigenen Namen und eigene Rechnung erfolgen. Das Einlösen in fremdem Namen ist nicht erlaubt.
(6) Der Erwerb der Club-Vorteile zum Zwecke des Wieder- oder Weiterverkaufs ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt.
- 7 Änderungen und Einstellung der Mitgliedschaft
(1) Der Anbieter behält sich vor, die Mitgliedschaftsbedingungen unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden zu ändern. In diesem Fall finden die neuen Mitgliedschaftsbedingungen jedoch erst Anwendung, wenn (1) der Anbieter den Kunden von der Änderung schriftlich in Kenntnis gesetzt hat und (2) der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Änderungsmitteilung gegenüber dem Anbieter Widerspruch erhebt. Der Anbieter wird den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Akzeptiert der Kunde die neuen Mitgliedschaftsbedingungen gemäß dem Vorstehenden nicht, gilt dies als Kündigung des Vertrages über die Mitgliedschaft durch den Kunden gemäß § 8.
(2) Der Anbieter behält sich außerdem vor, die Mitgliedschaft unter Wahrung einer angemessenen Frist – außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – und unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden einzustellen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, gesammelte Club-Vorteile und sonstige Club-Vorteile noch innerhalb eines Zeitraumes von 1 Monat nach Wirksamwerden der Kündigung einzulösen, es sei denn, die Kündigung ist aus wichtigem Grund erfolgt. Danach verfallen die Club-Vorteile.
- 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über die Club-Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Jede Partei kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch Mitteilung an die jeweils andere Partei in Textform kündigen. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt hiervon unberührt.
(3) Im Falle einer Kündigung ist der Kunde berechtigt, gesammelte Club-Vorteile und sonstige Club-Vorteile noch innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung einzulösen, es sei denn, die Kündigung ist aus wichtigem Grund erfolgt. Danach verfallen die Club-Vorteile und sonstige Club-Vorteile des Kunden.
- 9 Einräumung von Nutzungsrechten für digitale Inhalte
(1) Sofern sich aus der Inhaltsbeschreibung im Online-Shop nichts anderes ergibt, räumen wir dem Kunden an den bereitgestellten Inhalten das nicht ausschließliche, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Inhalte zu privaten sowie zu kommerziellen Zwecken zu nutzen.
(2) Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte oder die Erstellung von Kopien für Dritte außerhalb des Rahmens dieser AGB ist untersagt, es sei denn, wir haben einer Übertragung der Lizenz an den Dritten zugestimmt.
(3) Soweit sich der Vertrag auf die einmalige Bereitstellung eines digitalen Inhalts bezieht, wird die Rechtseinräumung erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat. Wir können eine Benutzung der vertragsgegenständlichen Inhalte auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte findet durch eine solche vorläufige Erlaubnis nicht statt.
- 10 Teilnahme an Live Online-Veranstaltungen, Ersatztermin, Umbuchung von Veranstaltungen, Ausfall von Veranstaltungen
(1) Eine Rückgabe von Tickets für die Teilnahme an Live Online-Veranstaltungen inkl. Kostenerstattung ist nur bei Absage der Veranstaltung durch den Anbieter möglich (ausgenommen in Fällen höherer Gewalt). Der Anbieter wird die Absage einer Veranstaltung unverzüglich per E-Mail bekannt geben.
(2) Referenten- und Themenankündigungen sowie alle anderen Ankündigungen bezüglich des Ablaufs und des Inhalts einer Live-Veranstaltung sind unverbindlich und können jederzeit von dem Anbieter geändert werden.
(3) Die Umbuchung auf einen Ersatztermin liegt im Ermessen des Anbieters.
- 11 Lieferbedingungen
Wir liefern die Ware gemäß den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen. Anfallende Versandkosten sind jeweils bei der Produktbeschreibung aufgeführt und werden von uns gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.
- 12 Gewährleistung bei Warenkäufen
(1) Soweit die in unserem Online-Shop gekaufte und gelieferte Ware mangelhaft ist, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
(2) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Ansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, verjähren innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist.
(3) Rechte wegen Mängeln stehen Ihnen darüber hinaus auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie zu, sofern wir eine solche bezüglich des verkauften Gegenstands im Einzelfall ausdrücklich abgegeben haben.
- 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet bei Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit sowie im Fall von Personenschäden unbeschränkt.
(2) Der Anbieter haftet auf Schadensersatz im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. In diesem Fall haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist jede Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
- 14 Gerichtsstand; Online-Streitbeilegung und Alternative Streitschlichtung; salvatorische Klausel
(1) Soweit Sie bei Abschluss des Vertrags Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch uns aus Deutschland verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten 22085 Hamburg.
(2) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.
- 15 Anwendbares Recht, zwingende Verbraucherschutzvorschriften
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, wenn
(a) Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, oder
(b) Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
Für den Fall, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt bleiben.
Stand der AGB: 25.09.2024
Allgemeine Vertragspartnerbedingungen
Präambel
Wir begrüßen Sie als neuen gewerblichen Vertragspartner (im Folgenden: Vertriebspartnerin/Vertriebspartner) und wünschen Ihnen den bestmöglichen Erfolg für Ihre Tätigkeit als selbständige/r Vertriebspartnerin/Vertriebspartner der THE ANSWER Club s.r.o., Kopcianska 14, 85101 Bratislava, Slowakei, vertreten durch deren Geschäftsführerin/CEO Frau Birgit Lang geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: THE ANSWER CLUB) und vor allem viel Freude bei dem Vertrieb unserer Leistungen. Bei dem Vertrieb unserer Leistungen und dem Kontakt mit anderen Menschen steht für uns stets die Verbraucherfreundlichkeit und -sicherheit, Seriosität, ein faires Miteinander untereinander sowie im gesamten Umfeld der Social Selling Community, des Network Marketings, des Partyvertriebs oder sonstigen Direktvertriebs, ebenso wie die Wahrung der Gesetze und guten Sitten unverrückbar im Vordergrund.
Daher möchten wir Sie bitten, die folgenden ethischen Regeln, ebenso wie unsere Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, sehr gründlich zu lesen und sich die Vorgaben zu Ihrem täglichen Leitmotiv für die Ausübung Ihrer Tätigkeit zu machen.
Ethische Regeln für den Umgang mit Verbrauchern
- Unsere Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner beraten ihre Kunden und Interessenten ehrlich und aufrichtig und klären etwaige Missverständnisse zu Leistungen, der Geschäftsmöglichkeit oder anderen Aussagen während eines Beratungsgesprächs auf.
- Es werden keinerlei medizinische Empfehlungen bzw. Empfehlungen oder „Verordnungen“ in Bezug auf Gesundheit und/oder der Heilung, Linderung oder Verhinderung von Krankheiten getätigt, auch werden medizinische Gutachten Testergebnisse nicht interpretiert.
- Die Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner stellen sich im Onlinekontakt oder persönlichen und telefonischen Kontakt mit den Kunden und Interessenten zu Beginn des Verkaufs- und/oder Vertriebsgesprächs unaufgefordert und wahrheitsgemäß mit Namen und als Vertriebspartnerin/ Vertriebspartner von THE ANSWER CLUB, auch auf den verwendeten Online-Marketing-Unterlagen, vor. Außerdem legen sie zu Beginn des Kontakts den geschäftlichen Zweck ihre Kontaktaufnahme offen und machen deutlich, welche Leistungen angeboten werden sollen.
- Auf Kunden- oder Interessentenwunsch wird auf eine (fortgesetzten) Online-Kommunikation oder ein Verkaufsgespräch verzichtet, die Online-Kommunikation oder das Gespräch verschoben oder eine begonnene Online-Kommunikation oder ein begonnenes Gespräch freundlich abgebrochen.
- Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner verhalten sich niemals aufdringlich. Insbesondere haben Besuche, Online-Kommunikationen, sonstige elektronische Kommunikationen und telefonische Kontakte zu angemessenen Uhrzeiten stattzufinden, es sei denn, der Kunde hat dies ausdrücklich anders gewünscht. Die Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner rufen oder kontaktieren (auch via elektronischer Medien) einen Verbraucher zu Werbezwecken nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Einwilligung an. Die Rufnummer des Anrufenden ist für den Fall eines Anrufs hierbei zu übermitteln.
- Während eines Kundenkontakts informiert die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner den Verbraucher über sämtliche Punkte, welche die angebotenen Leistungen und – auf Wunsch des Verbrauchers – die Vertriebsmöglichkeit betreffen.
- Alle Informationen zu den Leistungen müssen umfassend sein und der Wahrheit entsprechen. Einer Vertriebspartnerin/ einem Vertriebspartner ist es untersagt, irreführende Aussagen oder gar Versprechungen in jeglicher Form zu den Leistungen zu machen.
- Eine Vertriebspartnerin/ ein Vertriebspartner darf keine Behauptungen über Leistungen, deren Preise oder Vertragskonditionen aufstellen, sofern diese nicht von THE ANSWER CLUB freigegeben worden sind.
- Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von THE ANSWER CLUB autorisiert sind, diese müssen zutreffend und nicht überholt sein. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten Zweck stehen.
- Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Produkten durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen, ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile, veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen könnte, das unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um der Vertriebspartnerin/ dem Vertriebspartner einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.
- Eine Vertriebspartnerin/ ein Vertriebspartner darf keine Angaben im Hinblick auf ihre/ seine Vergütung oder die potenzielle Vergütung von anderen Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartnern machen. Weiterhin darf eine Vertriebspartnerin/ ein Vertriebspartner keine Vergütungen garantieren, versprechen oder sonst Erwartungen schüren.
- Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner nehmen auf kaufmännisch unerfahrene Personen Rücksicht und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um sie zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen.
- Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen könnte.
Ethische Regeln für den Umgang mit Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartnern
- Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner gehen stets fair und respektvoll miteinander um. Vorgenanntes gilt auch für den Umgang zu Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartnern anderer Wettbewerber oder anderer Network-Marketing-Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen.
- Neue Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner werden wahrheitsgemäß über ihre Rechte und Pflichten informiert. Angaben zu möglichen Umsatz- und Erwerbschancen sind zu unterlassen.
- Es dürfen keine mündlichen Zusicherungen zu Leistungen und Leistungen von THE ANSWER CLUB gemacht werden.
- Es ist Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartnern nicht gestattet, andere Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartnern zum Wechseln eines Sponsors innerhalb von THE ANSWER CLUB zu bewegen.
- Die Pflichten der nachfolgenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sind zugleich als ethische Regeln stets einzuhalten.
Ethische Regeln für den Umgang mit anderen Unternehmen
- Zu anderen Wettbewerbern oder sonstigen Unternehmen des Network-Marketing-Bereichs, Partyvertriebs oder sonstigen Direktvertriebs verhalten sich die Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner von THE ANSWER CLUB stets fair und ehrlich.
- Systematische und behindernde Abwerbungen von Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartnern anderer Unternehmen werden unterlassen.
- Herabsetzende, irreführende oder unlautere vergleichende Aussagen zu Leistungen oder Vertriebssystemen anderer Unternehmen sind verboten.
Diese ethischen Regeln unseres Unternehmens vorangestellt, möchten wir Sie nun mit den Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen von THE ANSWER CLUB vertraut machen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertragspartnervertrages zwischen der THE ANSWER Club s.r.o., Kopcianska 14, 85101 Bratislava, Slowakei, vertreten durch deren Geschäftsführerin/CEO Frau Birgit Lang geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: THE ANSWER CLUB) E-Mail an [email protected] und dem unabhängigen und selbständigen Vertragspartner (künftig: Vertriebspartnerin/ Vertriebspartner). Er soll die Grundlage eines gemeinschaftlichen, fairen und erfolgreichen Geschäftsverhältnisses bilden.
(2) THE ANSWER CLUB erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) THE ANSWER CLUB ist ein Unternehmen, das einen Lifestyle-, Beauty- und Wellness- und -Club, in dem die Kunden je nach Leistung ohne/nach Erwerb der Clubmitgliedschaft verschiedene Wellness- Lifestyle- und Education-Leistungen (künftig: Leistungen) nutzen/erwerben kann, betreibt. Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner soll für THE ANSWER CLUB die Leistungen an potentielle Interessenten und Endkunden (nicht aber an gewerbliche Wiederverkäufer) vermitteln, so dass das Erbringen der Vermittlung der Leistungen die Grundlage des Geschäfts einer Vertriebspartnerin/ eines Vertriebspartners bildet. Für diese Tätigkeit ist es über den Erwerb der kostenpflichtigen Clubmitgliedschaft hinaus nicht erforderlich, dass die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner finanzielle Aufwendungen tätigt, sie/er eine Mindestanzahl von Leistungen oder sonstigen Leistungen von THE ANSWER CLUB abnimmt/erwirbt oder die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner andere Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner wirbt. Erforderlich ist lediglich die Registrierung. Für ihre/seine Tätigkeit als Vermittler/in erhält die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner eine entsprechende Direktvermittlungsprovision je erfolgreicher Leistungsvermittlung.
(2) Zusätzlich besteht die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, andere Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner zu werben. Für diese Tätigkeit erhält die/der werbende Vertriebspartnerin/ Vertriebspartner bei Erreichen der erforderlichen Qualifikation eine entsprechende Provision auf den Produktumsatz der/ des geworbenen Vertriebspartnerin/ Vertriebspartners. Für die Werbung hingegen wird ausdrücklich keine Provision geleistet. Die Provision, ebenso wie die Art und Weise der Auszahlung, richtet sich nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Teilhabeplan.
(3) THE ANSWER CLUB stellt der Vertriebspartnerin/ dem Vertriebspartner mit der erfolgreichen Registrierung, ein Online-Backoffice nebst Landingpage (künftig Replicate-Website) und einer App nebst angeschlossenem Online-Shop-System inklusive eines Nutzungsrechts im Sinne des § 6 (1) zur Verfügung. Das Backoffice ermöglicht es der Vertriebspartnerin/ dem Vertriebspartner unter anderem einen stets aktuellen und umfangreichen Überblick über ihre/seine vermittelten Umsätze, Provisionsansprüche, Abrechnungen, ebenso wie die Vertriebspartner- und Downline-Entwicklungen zu haben. Ferner hat die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner die Möglichkeit, ein Starterset und/oder kostenvergünstigte Leistungen zu erwerben, ohne dass sie/er hierzu verpflichtet ist.
§ 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss
(1) Ein Vertragsabschluss ist mit Kapitalgesellschaften (hierunter fallen keine Vereine und Genossenschaften, die sich ausdrücklich nicht registrieren können), Personengesellschaften oder mit natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer sind, die mit Ausnahme von Schweizer-Antragssteller/innen im Besitz eines Gewerbenachweises (z.B. Gewerbescheins) sind (falls bei der Registrierung noch kein Gewerbe angemeldet wurde, ist die Gewerbeanmeldung unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen nach der Versendung des Registrierungsantrages, durchzuführen), möglich. Ein Vertragsabschluss durch Verbraucher ist nicht möglich. Pro natürlicher Person, Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaft (z.B. AG, GmbH, Ltd.) wird nur ein Vertriebspartnerinnen-/ Vertriebspartner-Antrag akzeptiert, ebenso wie eine natürliche Person nicht berechtigt ist, sich zusätzlich als Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft oder sonst mehrfach indirekt zu registrieren.
(2) Sofern eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, UG oder Ltd) einen Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner-Antrag einreicht, erfolgt dies nach Einleitung der Online-Registrierung über einen alternativen Registrierungsvorgang. Ferner muss auf erste Aufforderung von THE ANSWER CLUB der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung, sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer (falls keine Umsatzsteueridentifikationsnummer vorhanden sein sollte, besteht die Pflicht diese umgehend zu beantragen und hier nach unverzüglich nachzureichen) in Kopie auf dem vorgegebenen technischen Weg eingereicht werden. Alle Gesellschafter (und ggf. auch die Gesellschafter der Gesellschafter oder sonst wirtschaftlichen Berechtigten, sofern es sich bei einem Gesellschafter ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt) müssen in dem Antrag namentlich genannt werden und mindestens 18 Jahre alt sein. Die Gesellschafter/ wirtschaftlich Berechtigten sind gegenüber THE ANSWER CLUB jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der Kapitalgesellschaft.
(3) Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, KG oder OHG) erfolgt die Registrierung nach Einleitung der Online-Registrierung über einen alternativen Registrierungsvorgang. Ferner sind auf erste Aufforderung von THE ANSWER CLUB der entsprechende Handelsregisterauszug (sofern vorhanden) über die Registrierung, sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer (falls keine Umsatzsteueridentifikationsnummer vorhanden sein sollte, besteht die Pflicht diese umgehend zu beantragen und hier nach unverzüglich nachzureichen) in Kopie auf dem technisch vorgegeben Weg einzureichen. Alle Gesellschafter und ggf. auch die Gesellschafter/ wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschafter (sofern es sich bei einem Gesellschafter ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt) müssen namentlich genannt werden und mindestens 18 Jahre alt sein. Die Gesellschafter/ wirtschaftlich Berechtigten sind gegenüber THE ANSWER CLUB jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der Personengesellschaft.
(4) Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.
(5) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner kann sich für die Aufnahme ihrer/seiner Tätigkeit als Vertriebspartnerin/Vertriebspartner bei THE ANSWER CLUB online registrieren. Bei der Registrierung ist die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner verpflichtet, den Vertriebspartnerinnen-/ Vertriebspartner-Antrag vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und den Antrag sodann an THE ANSWER CLUB auf den vorgegebenen Weg zu übermitteln. Zudem akzeptiert die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner durch entsprechendes aktives Häkchensetzen diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen als zur Kenntnis genommen und akzeptiert dieselben als Vertragsbestandteil.
(6) THE ANSWER CLUB behält sich das Recht vor, Vertriebspartnerinnen-/ Vertriebspartner-Anträge nach eigenem Ermessen, ohne jegliche Begründung abzulehnen.
(7) Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den Absätzen (1) bis (3) und (5) Satz 2 geregelten Pflichten ist die THE ANSWER CLUB ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Vertriebspartnerinnen-/ Vertriebspartner-Vertrag fristlos zu kündigen. Zudem behält sich die THE ANSWER CLUB für diesen Fall der fristlosen Kündigung die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
§ 4 Status der Vertriebspartnerin / des Vertriebspartners als Unternehmer
(1) Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Dabei gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner zunächst nebenberuflich tätig ist. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter, Franchisenehmer oder Makler von THE ANSWER CLUB. Es bestehen keine Umsatzvorgaben, Abnahme- oder andere Tätigkeitspflichten. Die Vertriebspartnerin/ Der Vertriebspartner unterliegt mit Ausnahme der vertraglichen Pflichten keinen Weisungen von THE ANSWER CLUB und trägt das vollständige unternehmerische Risiko ihres/seines geschäftlichen Handelns einschließlich der Pflicht zur Tragung ihrer/seiner sämtlichen geschäftlichen Kosten. Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner hat ihren/seinen Betrieb – soweit erforderlich – im Sinne einer ordentlichen Kauffrau/eines ordentlichen Kaufmanns einzurichten und zu betreiben, wozu – soweit erforderlich – auch der Betrieb eigener Büroräume oder eines im Sinne einer ordentlichen Kauffrau/eines ordentlichen Kaufmanns geführter Arbeitsplatz gehört.
(2) Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben (z.B. Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Anmeldung ihrer/seiner Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung, sofern erforderlich). eigenverantwortlich. Insoweit versichert die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner, alle Provisionseinnahmen, die sie/er im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit für THE ANSWER CLUB erwirtschaftet, an ihrem/seinem Sitz ordnungsgemäß zu versteuern. THE ANSWER CLUB behält sich vor, von der vereinbarten Provision die jeweilige Summe für Steuern und Abgaben in Abzug zu bringen bzw. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz einzufordern, die/der ihr durch einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorgaben erwächst, außer die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner hat den Schaden oder die Aufwendung nicht zu vertreten. Von THE ANSWER CLUB werden keine Sozialversicherungsbeiträge für die Vertriebspartnerin/ den Vertriebspartner entrichtet.
Hinweis für Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner in der Schweiz:
Für Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner mit Sitz in der Schweiz ist zu beachten, dass nach maßgeblichen Schweizer Recht und nach Ansicht der/des jeweils zuständigen Ausgleichskasse/ Sozialversicherungsträgers die auf Erfolgsprovision basierende Vermittlungstätigkeit von Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartnern, auch wenn sie vertraglich und steuerrechtlich selbständig als Unternehmerinnen/ Unternehmer handeln, als unselbständige Tätigkeit im Sinne des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (LAVS) angesehen werden kann, mit der Folge dass im Einzelfall für die betroffenen Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner eine Beitragspflicht nach dem Schweizer Sozialversicherungsrecht bestehen kann. Ob eine/ein Vertriebspartnerin/ Vertriebspartner im Einzelfall als selbständig oder unselbständig eingestuft wird, hängt nicht nur von der vertraglichen Ausgestaltung der Tätigkeit, sondern von unterschiedlichen weiteren Prüfkriterien, wie etwa die Anmietung eigener Büros, die Beschäftigung eigener Mitarbeiter oder die Erheblichkeit des unternehmerischen Risikos durch eine/einen Vertriebspartnerin/ Vertriebspartner nach Schweizer Recht ab, ist im Zweifel durch den Consultant mit der zuständigen Ausgleichskasse zu klären und liegt weder im Zuständigkeits- noch Verantwortungsbereich von THE ANSWER CLUB. Da THE ANSWER CLUB ausschließlich mit selbständigen Unternehmern vertraglich zusammenarbeitet sind die Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner verpflichtet, ihren Geschäftsbetrieb dergestalt einzurichten und auszuüben, dass sie nach dem Schweizer Sozialversicherungsrecht selbständige Unternehmer/innen und keine Arbeitnehmer/innen sind. Sollte ein Ausgleichskasse oder sonstige zuständige Behörde zu dem Ergebnis gelangen, dass im Einzelfall ein/e Vertriebspartner/in als Arbeitnehmer/in einzustufen ist, so verpflichtet sich die/der betroffene Vertriebspartner/in THE ANSWER CLUB von den anfallenden Sozialversicherungsbeiträgen wie etwa der beruflichen Vorsorgekosten oder sonstige Kosten freizuhalten und diese Kosten gegenüber der Ausgleichskasse oder sonstigen zuständigen Behörde zu übernehmen und entsprechende Erklärung diesbezüglich abzugeben, außer diese Kostenübernahme und Erklärungen steht zwingendes geltendes Recht entgegen.
- 5 Freiwillige vertragliche Widerrufsbelehrung
Sie registrieren sich bei THE ANSWER CLUB als Unternehmer und nicht als Verbraucher, so dass Ihnen kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Gleichwohl räumt THE ANSWER CLUB Ihnen nachfolgendes freiwilliges 14-tägiges, vertragliches Widerrufsrecht ein.
Freiwilliges Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief oder E-Mail) an die in § 1 genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse widerrufen. Die Frist beginnt mit der Übermittlung des Vertriebspartnerinnen-/ Vertriebspartner-Antrages. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels/ der E-Mail) des Widerrufs.
Widerrufsfolgen:
Nach Ihrem Widerruf können Sie alle als Vertriebspartnerin/ Vertriebspartner bezogenen, ungeöffneten und wiederverkaufbaren Produkte und auch die Clubmitgliedschaft gegen Erstattung der dafür geleisteten vollständigen Zahlungen an THE ANSWER CLUB zurückgeben/ zurückabwickeln. Die Rücksendung physikalischer Produkte hat auf Kosten und Gefahr der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners zu erfolgen. Nach Eingang der rückgesendeten physikalischen Produkte und Prüfung derselben auf Mangelfreiheit, Ungeöffnetheit und Widerkaufbarkeit wird der Kaufpreis zu 100 % zurückgezahlt. Die Clubmitgliedschaft endet mit Zugang des Widerspruchs.
Eine Vertriebspartnerin/ein Vertriebspartner kann sich nach dem Widerruf ihrer/seiner alten Position erneut durch einen anderen Sponsor bei THE ANSWER CLUB registrieren. Voraussetzung ist, dass der Widerruf für die alte Position der Vertriebspartnerin/ des Vertriebspartners mindestens 6 Monate zurückliegt und die/der widerrufende Vertriebspartnerin/ Vertriebspartner in dieser Zeit keine Aktivitäten für THE ANSWER CLUB verrichtet hat.
Widerrufsauschluss
Ausdrücklich kein Widerrufsrecht besteht bei dem Erwerb von THE ANSWER CLUB – Gutscheinen ab dem Zeitpunkt des Erwerbes.
- 6 Nutzung des Backoffices, der Replicate-Website und der App /
(1) Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner erwirbt mit der Registrierung zum Vertriebspartner ein unentgeltliches Recht zur Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Backoffices, der ihm zur Verfügung gestellten Replicate-Website, ebenso wie gegebenenfalls der bereitgestellten App.
(2) Das Nutzungsrecht im Sinne des Absatzes (1) ist ein einfaches, auf das konkrete Backoffice, die konkrete Replicate-Website und die konkrete App bezogenes, nicht übertragbares Nutzungsrecht; der Vertriebspartnerin/ dem Vertriebspartner steht kein Recht zur Änderung, Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung des Backoffices oder der Replicate-Website, ebenso wenig wie ein Recht zur Erteilung von Unterlizenzen zu.
- 7 Pflichten der Vertriebspartnerin/ des Vertriebspartners
(1) Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner ist verpflichtet, ihre/seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen und hat THE ANSWER CLUB Änderungen ihrer/seiner Vertragsdaten umgehend zu melden. Soweit die/der Vertriebspartner/in Zahlungen an THE ANSWER CLUB (z.B. im Zuge des Erwerbs von Waren) leistet, wird THE ANSWER CLUB diese nur akzeptieren, wenn sie von dem Consultant selbst für eigene Rechnung geleistet werden. Zahlungen für die/den Vertriebspartner/in an THE ANSWER CLUB durch Dritte oder das Verbot der Verwendung von Kreditkarten oder anderer Paymentkarten Dritter sind unzulässig (Verbot von Fremdzahlungen). Die/der Vertriebspartner/in ist ferner nicht berechtigt von Dritten Bargeld, Überweisungen oder sonstige Zahlungen zu erhalten, um für diese dafür Leistungen von THE ANSWER CLUB zu erhalten.
(2) Der Vertriebspartnerin/ dem Vertriebspartner ist es untersagt, bei ihrer/seiner Tätigkeit gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen, die Rechte von THE ANSWER CLUB, deren Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner, verbundener Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dabei gilt insbesondere auch das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und des Versendens von unerwünschten und nicht eingewilligten Werbe-E-Mails, Werbe-Faxe oder Werbe-SMS (Spam), ebenso wie Social-Media-Spams oder sonstige unerlaubte Nachrichtenformen.
(3) Besondere Werberichtlinien:
(a) An keiner Stelle und auf keinem Werbemittel darf die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner Angaben über ihr/sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei THE ANSWER CLUB machen. Vielmehr besteht stets die Verpflichtung potentielle Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner im Rahmen von Anbahnungsgesprächen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Erzielung eines Einkommens nur durch sehr intensive und kontinuierliche Arbeit möglich ist.
(b) Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen keine Provisionen vortäuschen, die als „Kopfprämie“ oder sonstige Provision im Zusammenhang mit dem bloßen Anwerben einer/eines neuen Vertriebspartnerin/ Vertriebspartners zu verstehen sind oder sonst Handlungen vornehmen, die den Schein erwecken, dass das beworbene Vertriebssystem ein rechtswidriges Vertriebssystems, nämlich ein illegales progressives Schneeballsystem oder Pyramidensystem oder sonst ein betrügerisches Vertriebssystem ist. Es darf nicht der Eindruck vermittelt werden, dass der Kauf von Leistungen erforderlich ist, damit eine Vertriebspartnerin/ein Vertriebspartner für THE ANSWER CLUB tätig werden kann.
(c) Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen sich nicht an Minderjährige oder geschäftlich unerfahrene Personen richten und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um Verbraucher zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen. Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen könnte.
(d) Es dürfen keine Vertriebs- und Vermarktungshandlungen vorgenommen werden, die unangemessen, illegal oder unsicher sind bzw. auf die ausgewählten Verbraucher unzulässigen Druck ausüben.
(e) Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse, Referenzen oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von THE ANSWER CLUB offiziell autorisiert sind und diese zutreffend und nicht überholt sind. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten Zweck stehen
(f) Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Leistungen durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen, ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile, veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen könnte, das unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um der Vertriebspartnerin/ dem Vertriebspartner einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.
(g) Eine Vertriebspartnerin/ ein Vertriebspartner darf nicht behaupten, dass der Teilhabeplan oder die Leistungen von THE ANSWER CLUB von einer staatlichen Behörde genehmigt oder zugelassen sind oder unterstützt werden oder von einer Rechtsanwaltskanzlei als rechtssicher eingestuft wird.
(h) Aufgrund strenger Regulierungen in Bezug auf Werbung für Gesundheitsleitungen wie etwa DNA-Tests soll ausschließlich das Werbematerial verwendet werden, das auf der THE ANSWER CLUB Website oder im Backoffice oder sonst wo durch THE ANSWER CLUB offiziell angeboten wird. Es sollte jedem Kunden, der sich aktuell in medizinischer Behandlung befindet, empfohlen werden, sich bei seinem Arzt zu erkundigen, bevor er seine Ernährung verändert oder aufgrund der Testergebnisse Änderungen (z.B. Einnahme von Nahrungsergänzungen, Gewichtsreduktionmaßnahmen, Aufnahme sportlicher Tätigkeiten) in seinem Leben durchführt. Es dürfen im Rahmen der Tätigkeit und Werbung keine Aussagen bezüglich der Sicherheit der Leistungen, deren therapeutischer Wirkung oder Heilwirkung erfolgen, es sei denn, diese sind offiziell von THE ANSWER CLUB genehmigt und/oder finden sich in dem offiziellen Werbematerial von THE ANSWER CLUB wieder. Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner darf z.B. nicht behaupten, dass die Leistungen von THE ANSWER CLUB bei der Behandlung von Diabetes, Herzkrankheiten, Krebs oder anderen Krankheiten helfen. Es dürfen keine wissenschaftlichen Publikationen, Literatur oder Zeugnisse verwendet oder veröffentlichet werden, die von Doktoren oder Wissenschaftlern in Bezug auf THE ANSWER CLUB -Leistungen oder deren Zutaten verfasst wurden.
(4) Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Websites (THE ANSWER CLUB stellt den Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartnern auf Wunsch eine Replicate-Website zur Verfügung, auf dem der Verkauf der Leistungen erfolgen darf), Verkaufsunterlagen, Verkaufskonzepte, Zeitungs- oder Zeitschriftenwerbeanzeigen, eigener Produktbroschüren, Videocontent, Fernsehwerbung, Audiocontent, die Erstellung eigener Internetauftritte, einschließlich professioneller Social-Media-Geschäftsauftritte oder sonstiger selbständig erstellter Verkaufs- oder Werbemittel ist nur nach vorherigem ausdrücklichem schriftlichem oder via E-Mail erteiltem Einverständnis von THE ANSWER CLUB gestattet, das im freien Ermessen von THE ANSWER CLUB liegt. Die entsprechende Anfrage zum Erhalt des Einverständnisses ist via E-Mail an [email protected] zu übersenden.
(4a) Es ist untersagt, mit mehreren Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartnern eine Internetseite, ein Internetportal, eine Social-Media-Präsenz oder eine sonstige Online-Anwendung zu betreiben.
(4b) Für den Fall, dass die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner die Leistungen von THE ANSWER CLUB in anderen Internet Medien, wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, YouTube, Twitter oder Instagram), Online Blogs oder Chatrooms (z.B. WhatsApp oder Snapchat) bewirbt, darf sie/er stets nur die offiziellen THE ANSWER CLUB Werbeaussagen verwenden, muss sich leicht erkennbar mit ihrem/seinem vollständigen Namen (anonyme oder unter einem Pseudonym erfolgte Postings sind verboten) identifizieren und darf an keiner Stelle Angaben über ihr/sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei THE ANSWER CLUB machen oder für eine Tätigkeit bei THE ANSWER CLUB als Arbeitnehmer oder Ähnlichem werben, ebenso wie sie/er die Social-Media-Werbung nur im Rahmen ihrer/seiner eigenen privaten Social-Media-Kanäle nebenbei und zusätzlich durchführen darf und ohne vorherigem ausdrücklichem schriftlichem oder via E-Mail erteiltem Einverständnis von THE ANSWER CLUB keine professionellen Social-Media-Geschäftsauftritte erstellen darf. Vor Inbetriebnahme eines eigenen Social-Media-Geschäftsauftritts ist die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner verpflichtet, die Social-Media-Präsenz und/oder -kanal THE ANSWER CLUB per E-Mali an [email protected] zur Prüfung zu übersenden. Ein Verkauf der Leistungen darf nur über die offizielle Replicate-Website der Vertriebspartnerin/ des Vertriebspartners erfolgen. Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner ist verpflichtet, in ihre/seine Social-Media-Präsenz und/oder -kanal einen entsprechenden Link zu der Replicate-Website einzufügen.
(4c) Die Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner dürfen keine Online-Kleinanzeigen (einschließlich Craigslist) verwenden, um die Leistungen und sonstigen Leistungen von THE ANSWER CLUB zu bewerben und/oder zu vertreiben. Online-Kleinanzeigen (einschließlich Craigslist) dürfen jedoch genutzt werden, damit sich die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner als „unabhängiger THE ANSWER CLUB Vertriebspartnerin/ Vertriebspartner“ vorstellen kann.
(4d) Die Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner dürfen Bannerwerbung auf einer Website platzieren, vorausgesetzt, sie verwenden die von THE ANSWER CLUB geprüften und genehmigten Vorlagen und Bilder und halten sich an die vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben (insbesondere das Verbot der Einkommensangaben und Heilaussagen). Alle Bannerwerbung muss mit der Website der Vertriebspartnerin/ des Vertriebspartners verlinkt sein.
(4e) Sponsored Links oder Pay-per-Click-Anzeigen (PPC) sind zulässig. Die Ziel-URL muss zu der Replicate-Website der Vertriebspartnerin/ des Vertriebspartners führen. Die angezeigte URL muss ebenfalls zu der Replicate-Website der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners führen. Es dürfen keine vertragswidrigen, irreführenden oder sonst gesetzeswidrigen Inhalte verwendet werden.
(4f) Ferner ist es wichtig, dass die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner nicht mit Personen kommuniziert, die einen negativen Beitrag gegen sie/ihn, andere Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner oder THE ANSWER CLUB verfassen. Bitte melden Sie negative Beiträge an [email protected]. Eine Antwort auf solche negativen Beiträge führt oft zu einer Diskussion mit jemandem, der einen Groll hegt, sich nicht an die gleichen hohen ethischen, fairen und professionellen Standards hält wie die von THE ANSWER CLUB und schadet daher dem Ruf und dem guten Ruf von THE ANSWER CLUB und der/ des Vertriebspartnerin/ Vertriebspartners.
(5) Die Leistungen von THE ANSWER CLUB dürfen im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich in Vier- oder Mehr-Augen-Gesprächen, auf Homeparties, Online-Homeparties, Online-Netzwerkveranstaltungen und/oder in Online-Konferenzen von der Vertriebspartnerin/ dem Vertriebspartner vorgestellt (nicht verkauft) werden und nur über die Replicate-Website oder den offiziellen Webshop von THE ANSWER CLUB verkauft werden. Auf eigenen Internetseiten, anderen Verkaufsplätzen, insbesondere großen allgemeinem Ladengeschäften (wie z.B. Supermärkten, Discountern oder Einkaufketten) oder Restaurants, auf Internethandelsplattformen wie z.B. eBay, Amazon, in Fernsehverkaufsshows, via Telemarketing, Teletextmarketing oder via vergleichbarer Verkaufskanäle, dürfen die Leistungen von THE ANSWER CLUB nicht verkauft werden. In gesundheitsbezogenen Einzelhandelsläden wie z.B. Drogerien, Apotheken, Friseurgeschäften, Beauty- oder Kosmetik Studios, Fitnessstudios, physiotherapeutischen Praxen, vergleichbaren Praxen ist der Verkauf der Leistungen von THE ANSWER CLUB bis auf Widerruf, das im freien Ermessen von THE ANSWER CLUB liegt, gestattet, sofern dieser Einzelhandelsladen von der Vertriebspartnerin/ dem Vertriebspartner als ihr/sein Hauptgeschäft betrieben wird und THE ANSWER CLUB Leistungen nur nebenbei ohne Außenwerbung in dem Ladengeschäft beworben wird.
zu bewerben und/oder zu vertreiben. Online-Kleinanzeigen (einschließlich Craigslist) dürfen jedoch genutzt werden, damit sich die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner als „unabhängiger THE ANSWER CLUB Vertriebspartnerin/ Vertriebspartner“ vorstellen kann.
(6) Es ist der Vertriebspartnerin/ dem Vertriebspartner grundsätzlich untersagt, eigene Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen, Schulungs- oder Leadgenerierungs-Tools, andere Leistungen von Drittunternehmen oder sonstige im Zusammenhang mit dem THE ANSWER CLUB Geschäft stehende Leistungen an andere Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner von THE ANSWER CLUB zu verkaufen oder sonst zu vertreiben.
(7) Die Leistungen dürfen von der Vertriebspartnerin/ dem Vertriebspartner ferner ebenfalls nach schriftlicher Zustimmung von THE ANSWER CLUB auf Messen und Fachausstellungen präsentiert werden.
(8) Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner darf im geschäftlichen Verkehr nicht den Eindruck vermitteln, dass sie/er im Auftrag oder im Namen von THE ANSWER CLUB handelt. Vielmehr ist sie/er verpflichtet, sich als „unabhängige/r THE ANSWER CLUB Vertriebspartnerin/Vertriebspartner“ vorzustellen. Internet-Homepages, Briefpapier, Visitenkarten, Autobeschriftungen sowie Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen grundsätzlich den Zusatz „unabhängige/r THE ANSWER CLUB Vertriebspartnerin/Vertriebspartner“ aufweisen und dürfen ohne vorheriges ausdrückliches schriftliches Einverständnis nicht das Kennzeichen THE ANSWER CLUB und/oder die Marken, Werktitel, geschäftliche Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von THE ANSWER CLUB beinhalten. Der Vertriebspartnerin/ dem Vertriebspartner ist es ferner untersagt, im Namen von THE ANSWER CLUB für oder im Interesse bzw. im Namen des Unternehmens Kredite zu beantragen und aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen, Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen, sonstige Verträge abzuschließen oder sonst verpflichtende Willenserklärungen abzugeben. Die Vertriebspartnerin/ dem Vertriebspartner wird weder eine Inkassovollmacht eingeräumt, noch eine Vollmacht, THE ANSWER CLUB gegenüber Dritten zu vertreten. Ebenso wenig hat die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner für die Erfüllung der Verbindlichkeit aus einem vermittelten Geschäft einzustehen.
(9) Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken von mitbewerbenden Firmen negativ, herabwertend oder sonst wie gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere Unternehmen negativ oder herabwertend zu bewerten oder negative, herabwertende oder sonst wie gesetzeswidrige Bewertungen zur Abwerbung von Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartnern anderer Unternehmen einzusetzen.
(10) Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien, Produktlabel etc. (einschließlich der Lichtbilder) von THE ANSWER CLUB sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen über das vertraglich gewährte Nutzungsrecht von der Vertriebspartnerin/ dem Vertriebspartner ohne vorheriges ausdrückliches schriftliches Einverständnis von THE ANSWER CLUB weder ganz noch in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden.
(11) Die Verwendung des Kennzeichens THE ANSWER CLUB und/oder der Marken, Werktitel, Produktbezeichnungen und geschäftlichen Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von THE ANSWER CLUB sind über die Verwendung der durch THE ANSWER CLUB bereit gestellten Marketingmaterialien nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Registrierung von Internetdomains. THE ANSWER CLUB kann verlangen, dass Internetdomains, die den Namen THE ANSWER CLUB und/oder die Marken, Werktitel, Produktbezeichnung und geschäftlichen Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von THE ANSWER CLUB verwenden, gelöscht werden und/oder an THE ANSWER CLUB übertragen werden. Die reinen Übernahmekosten der Provider, nicht aber sonstige Kosten oder eine Lizenz oder sonstige Entschädigung für die Domain, werden von THE ANSWER CLUB für den Fall der Übernahme übernommen. Es ist ferner die Anmeldung eigener Marken, Werktitel oder sonstiger Schutzrechte verboten, die eine/n ggf. in einem anderen Land/Gebiet eingetragene oder sonst geschützte Marke, Produktbezeichnung, Werktitel oder geschäftliche Bezeichnungen von THE ANSWER CLUB enthalten. Vorgenanntes Verbot gilt sowohl für identische als auch ähnliche Zeichen oder Leistungen. Ebenso ist es untersagt, bei sogenannten Suchmaschinen-Werbung (z.B. GoolgeAdWords), SocialAds, Sponsored-Links-Werbung, Internet-Werbeplätze-Marketing oder vergleichbaren Online-Werbe-Handlungen Kennzeichen, Marken, Werktitel oder sonstige Schutzrechte von THE ANSWER CLUB zu verwenden. Schließlich untersagt ist auch die Umfüllung und/oder Umverpackung von Leistungen von THE ANSWER CLUB.
(12) Eine Vertriebspartnerin/ein Vertriebspartner kann sich nach Kündigung ihrer/seiner alten Position erneut bei THE ANSWER CLUB registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch THE ANSWER CLUB für die alte Position der Vertriebspartnerin/ des Vertriebspartners mindestens 6 Monate zurückliegen und die/der kündigende Vertriebspartnerin/ Vertriebspartner in dieser Zeit keine Aktivitäten für THE ANSWER CLUB verrichtet hat.
(13) Der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner ist es nicht erlaubt auf Presseanfragen über THE ANSWER CLUB, deren Leistungen, den THE ANSWER CLUB Teilhabeplan oder sonstige THE ANSWER CLUB Leistungen zu antworten. Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an THE ANSWER CLUB an [email protected] weiterzuleiten.
(14) Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner verpflichtet sich – soweit möglich – sicherzustellen, dass die durch Vertriebsleistung gewonnenen Kundendaten ausschließlich im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit für THE ANSWER CLUB verwendet werden und insbesondere nicht an sonstige Dritte oder für Leistungen Dritter weitergeleitet und/oder verwendet werden.
(15) Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner darf nur in solchen Staaten Leistungen für THE ANSWER CLUB bewerben und vertreiben oder neue Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner gewinnen, die offiziell von THE ANSWER CLUB eröffnet wurden. Es ist nicht erlaubt in einem Staat als THE ANSWER CLUB Niederlassung, Importeuer oder Exporteur oder ähnlich aufzutreten oder entsprechende geschäftliche Unternehmen zu gründen.
(16) Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner dürfen Arbeitnehmern von THE ANSWER CLUB keine Geschenke oder sonstige Zuwendungen machen.
(17) Der Gebrauch von gebührenpflichtigen Telefonnummern zur Vermarktung der Tätigkeit oder Produkten von THE ANSWER CLUB ist nicht gestattet.
(18) Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner ist verpflichtet, THE ANSWER CLUB umgehend und wahrheitsgemäß von Verstößen gegen die Regeln der Allgemeinen Vertriebspartnerinnen-/ Vertriebspartnerbedingungen und der THE ANSWER CLUB Verhaltensrichtlinien, sowie aller sonstiger Bestimmungen des Unternehmens, Mitteilung zu machen.
(19) Kundenbeschwerden jeglicher Art über die Leistungen, den Service oder das Vergütungssystem von THE ANSWER CLUB sind umgehend an THE ANSWER CLUB an die E-Mail-Adresse [email protected] weiterzugeben.
- 8 Wettbewerbsverbot / Abwerbung
(1) Der Vertriebspartnerin/ dem Vertriebspartner ist es erlaubt, für andere Unternehmen, auch Marketing Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen, selbst wenn diese Wettbewerber sind, Leistungen und/oder Dienstleistungen zu vertreiben.
(2) Ungeachtet der in Absatz 1 formulierten Erlaubnis ist es der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner nicht erlaubt, Produkte bzw. Dienstleistungen anderer Unternehmen, ebenso wie Werbematerialien und vergleichbare Inhalte, für den Betrieb des THE ANSWER CLUB-Geschäfts an andere THE ANSWER CLUB Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner zu vertreiben.
(3) Soweit die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner gleichzeitig für mehrere Unternehmen, auch Network Marketing-Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen, tätig ist, verpflichtet sie/er sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst ihrer/seiner jeweiligen Downline) so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit ihrer/seiner Tätigkeit für das andere Unternehmen geschieht. Insbesondere darf die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner andere als THE ANSWER CLUB Produkte nicht zur selben Zeit, am selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Facebook-Seite, sonstigen Social Media Plattform oder Internetplattform anbieten.
(4) Außerdem ist es der Vertriebspartnerin/ dem Vertriebspartner ausdrücklich untersagt, THE ANSWER CLUB Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner für den Vertrieb anderer Produkte abzuwerben.
(5) Der Vertriebspartnerin/ dem Vertriebspartner ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Vertriebspartnerinnen-/ Vertriebspartnervertrages gegen andere Vertriebspartnerinnen-/ Vertriebspartner- oder sonstige Vertriebsverträge, die sie/er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.
- 9 Geheimhaltung
Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner hat absolutes Stillschweigen über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von THE ANSWER CLUB und über ihre Struktur zu wahren. Zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und zugleich Eigentumsrechten von THE ANSWER CLUB gehören insbesondere auch die Informationen zu den Downline-Aktivitäten und –Platzierungen, ebenso wie der Downline-Genealogie und die darin enthaltenen Informationen, die Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner-, Kunden- und Vertragspartnerdaten, ebenso wie die Informationen über Geschäftsbeziehungen von THE ANSWER CLUB und seiner verbundenen Unternehmen und sonstigen Anbietern und Lieferanten. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Vertriebspartnerinnen-/ Vertriebspartnervertrages fort.
§ 10 Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner-Schutz / Kein Gebietsschutz
(1) Jener/m aktiven Vertriebspartnerin/ Vertriebspartner, die/der eine/n neue/n Vertriebspartnerin/ Vertriebspartner erstmals für einen Vertrieb der Produkte von THE ANSWER CLUB gewinnt, wird die/der neue Vertriebspartnerin/ Vertriebspartner in ihre/seine Struktur nach Maßgabe des Teilhabeplans und der dort geregelten Platzierungsvorgaben zugewiesen (Vertriebspartnerschutz), wobei das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Registrierungsantrages von der/dem neuen Vertriebspartnerin/ Vertriebspartner bei THE ANSWER CLUB für die Zuteilung gelten. Die Möglichkeit der Änderung der „Setzposition“ eines direkt oder indirekt gesponserten Partners ist nicht möglich.
(2) THE ANSWER CLUB ist berechtigt, sämtliche personenbezogenen Daten, einschließlich der E-Mail-Adresse, einer/eines gesponserten Vertriebspartnerin/ Vertriebspartners aus ihrem System zu löschen, wenn Werbesendungen, Anschreiben oder E-Mails mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ o.ä. retourniert werden und die/der neue geworbene Vertriebspartnerin/ Vertriebspartner oder der Sponsor nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen die fehlerhaften Daten der/des neu geworbenen Vertriebspartnerin/ Vertriebspartners berichtigt. Sofern THE ANSWER CLUB durch die nicht zustellbaren Werbesendungen und Pakete Kosten entstehen, ist sie berechtigt, die Kosten zurückzufordern, außer die fehlerhafte Zustellung erfolgte unverschuldet.
(3) Des Weiteren ist das Crosslinesponsoring und auch der Versuch dessen innerhalb des Unternehmens untersagt. Crosslinesponsoring bedeutet das Akquirieren einer natürlichen Person oder Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft, die bereits Vertriebspartnerin/ Vertriebspartner bei THE ANSWER CLUB in einer anderen Vertriebslinie ist oder innerhalb der letzten 6 Monate einen Vertriebspartnerinnen-/ Vertriebspartnervertrag hatte. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.
(4) Bonusmanipulationen sind untersagt. Hierzu gehören insbesondere das Sponsern von Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartnern, die tatsächlich das THE ANSWER CLUB-Geschäft gar nicht ausüben (sog. Strohmänner), nicht existieren, ebenso wie offene oder verschleierte Mehrfachregistrierungen. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Ebenfalls ist es untersagt, Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner, Kunden oder sonstige Dritte zum Absatz oder Einkauf von Leistungen zu veranlassen, um hierdurch eine bessere Position im Teilhabeplan zu erreichen, den Gruppenbonus zu manipulieren neue Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner und/oder Kunden bei anderen Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartnern zu platzieren oder sonst eine Bonusmanipulation herbeizuführen. “Stacking” ist ebenfalls verboten. Stacking liegt vor, wenn Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner neu registrierte Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner gezielt in der Downline platzieren, um einen schnellen Aufstieg und Rang im Teilhabeplan zu erreichen. Stacking beinhaltet: (a) die finanzielle Unterstützung neuer Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner zum Zweck der Maximierung der Vergütung gemäß dem Teilhabeplan von THE ANSWER CLUB sowie die Platzierung einer/s neuen Vertriebspartnerin/ Vertriebspartners in einer Downline-Organisation mit der Absicht, den Teilhabeplan zu manipulieren und so auf eine nicht beabsichtigte oder nicht zulässige Weise finanziellen Gewinn zu erzielen. Darüber hinaus ist es ausdrücklich verboten, Zahlungen jeglicher Art für andere Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartner oder für Kunden direkt oder indirekt vorzunehmen.
(5) Der Vertriebspartnerin/ dem Vertriebspartner steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu.
- 11 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung
(1) Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch THE ANSWER CLUB unter Setzung einer Frist von 10 Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner verpflichtet sich, etwaige Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.
(2) Es wird ausdrücklich auf § 16 Absatz (2) hingewiesen, nach dem THE ANSWER CLUB bei einem Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (2) und 19 geregelten Pflichten, ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten, sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht, ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist, aber nach freien Ermessen auch die Maßnahmen nach § 11 (1) bei einer erstmaligen Pflichtverletzung zu ergreifen berechtigt ist. Ungeachtet des in § 16 Absatz (2) geregelten sofortigen außerordentlichen Kündigungsrechtes hat THE ANSWER CLUB das Recht, in Einzelfällen bei Eintritt einer der vorgenannten Pflichtverletzungen nach eigenem freien Ermessen vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung im Sinne des Absatzes (1) auch mit verkürzter Behebungsfrist auszusprechen.
(3) Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine in das Ermessen von THE ANSWER CLUB gestellte und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu prüfende Vertragsstrafe fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner zu ersetzen verpflichtet ist.
(4) Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die THE ANSWER CLUB durch eine Pflichtverletzung der Vertriebspartnerin/ des Vertriebspartners entstehen, außer die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
(5) Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner stellt THE ANSWER CLUB, für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der vertraglich geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes der Vertriebspartnerin/ des Vertriebspartners gegen geltendes Recht, auf die erste Anforderung durch THE ANSWER CLUB von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die THE ANSWER CLUB in diesem Zusammenhang entstehen.
- 12 Preisempfehlung/ Anpassung der Preise und Provisionen
THE ANSWER CLUB behält sich, insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder Lizenzstrukturen vor, die von der Vertriebspartnerin/ dem Vertriebspartner zu zahlenden Preise oder Nutzungsentgelte zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, sofern dies aus wirtschaftlichen Gründen oder rechtlichen Änderungen erforderlich ist. THE ANSWER CLUB wird Änderungen mit einer Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderung unter konkreter Benennung der künftigen Vertragsänderung via E-Mail oder im Backoffice des Vertriebspartners ankündigen. Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im Falle des Widerspruchs ist THE ANSWER CLUB berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Sofern die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag nicht kündigt oder der Änderung nicht widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der Änderungsankündigung genannten Zeitpunkt in Kraft. THE ANSWER CLUB ist verpflichtet, die Vertriebspartnerin/ den Vertriebspartner in der erfolgten Änderungsankündigung auf die Bedeutung ihres/seines Schweigens hinzuweisen.
- 13 Kostenlose Werbemittel, Zuwendungen
Sämtliche kostenlose Werbemittel und sonstigen Zuwendungen von THE ANSWER CLUB können mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.
§ 14 Vergütung, Provisionen und Abrechnung
(1) Als Vergütung für eine erfolgreiche Vermittlung und ihre/seine Tätigkeit erhält die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner bei Erreichen der erforderlichen Qualifikationen Provisionen sowie andere Vergütungen, die sich einschließlich der jeweiligen Qualifikationsanforderung aus dem THE ANSWER CLUB Teilhabeplan ergeben. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Teilhabeplan, den die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner in ihrem/seinem Backoffice abrufen kann, und der im Backoffice jeweils einsehbar ist. Mit der Zahlung der Vergütung sind alle Kosten der Vertriebspartnerin/ des Vertriebspartners für die Aufrechterhaltung und Durchführung ihres/seines Geschäftes, soweit sie nicht gesondert vertraglich vereinbart sind, abgedeckt.
(2) Eine erfolgreiche Vermittlung im Sinne von Absatz (1) dieses Vertrages liegt nur dann vor, wenn das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und THE ANSWER CLUB wirksam zustande gekommen ist. Ein Vergütungsanspruch entsteht ferner erst dann, wenn die Zahlung seitens des Kunden auf dem Konto von THE ANSWER CLUB gutgeschrieben ist und alle sonstigen Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen.
(3) Ein Provisionsanspruch entsteht insbesondere nicht, wenn
a.) der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht,
b.) der Vertrag durch den Kunden rechtswirksam angefochten wird,
c.) der Kundenauftrag widerrechtlich zustande gekommen ist,
d.) THE ANSWER CLUB die Annahme des Vertrages ablehnt,
e.) fehlerhafte unvollständige Kundenaufträge eingereicht werden.
Außerdem entsteht in Fällen betrügerischer Vermittlung, entweder durch betrügerische oder missbräuchliche Maßnahmen des Kunden, der Vertriebspartnerin/ des Vertriebspartners oder dessen Erfüllungsgehilfen kein Provisionsanspruch.
(4) THE ANSWER CLUB behält sich das Recht vor, den Vertriebspartnerinnen/ Vertriebspartnern vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen und auch jederzeit später zum Nachweis ihrer/seiner Identität, Adresse und ihrer/seiner Gewerbeanmeldung (z.B. Vorlage des Gewerbescheins) aufzufordern. Der Gewerbe-,Identitäts- und Adressnachweis kann nach Wahl von THE ANSWER CLUB in Form einer Kopie der Gewerbeberechtigung und des Personalausweises oder Reisepasses, gegebenenfalls in Verbindung mit einer aktuellen Strom-, Gas-Wasser- oder sonstigen Verbrauchsrechnung oder einem anderen Melderegisternachweis (nicht älter als einen Monat) auf dem vorgegebenen elektronischem Weg, erfolgen und hat unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen, nach der Aufforderung zu geschehen. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften oder eingetragenen Kaufleuten ist ein Identifikationsnachweis der verantwortlichen Person (z.B. Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter) und – sofern eine Eintragung in das Handelsregister erfolgte – eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als einen Monat) vorzulegen. Ferner muss die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen ihre/seine Bankdaten bekanntgeben.
(5) Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner wird zunächst als ein Kleingewerbetreibender bei THE ANSWER CLUB geführt. Sie/Er wird THE ANSWER CLUB unter Mitteilung ihrer/seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer unverzüglich informieren, sobald sie/er im Rahmen ihrer/seiner gewerblichen Tätigkeit zur Zahlung von Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) optiert oder die Kleinunternehmergrenzen überschreitet.
(6) Provisionen der Vertriebspartnerin/ des Vertriebspartners werden wöchentlich gutgeschrieben und wöchentlich zur Folgewoche ausgezahlt und können, soweit ein abweichendes Konto nicht ausdrücklich gesondert durch THE ANSWER CLUB schriftlich akzeptiert wurde, nur auf Konten ausbezahlt werden, die auf ihren/seinen Namen oder einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft lauten, die in einem Vertragsverhältnis mit THE ANSWER CLUB stehen. Auszahlungen auf fremde Konten oder an eine fremde Bankverbindung können nicht vorgenommen werden.
(7) Die Vertragspartner sind sich einig, dass keine Ansprüche auf eine höhere als die diesem Vertrag zugrundeliegende Provision bestehen oder geltend gemacht werden können. Durch die Provision sind alle Ansprüche der Vertriebspartnerin/ des Vertriebspartners abgegolten, insbesondere sämtliche Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien, ebenso wie sämtliche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen. Mit der Zahlung der Vergütung gemäß Absatz (1) sind ferner alle Leistungen der Vertriebspartnerin/ des Vertriebspartners abgegolten, insbesondere auch für die Herstellung und Pflege des Vertriebspartnerinnen-/ Vertriebspartnerbestandes, des Kundenstockes, ebenso wie das daraus resultierende zukünftige Marktpotential und bestehen im Sinne einer Vorauszahlung hierfür, so dass im Falle der Beendigung des Vertrages, durch welche Partei aus welchem Grund auch immer, keine Abfindungen und/oder Ausgleichsansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer durch THE ANSWER CLUB zu leisten sind. Auf § 16 Absatz (5) wird ausdrücklich verwiesen.
(8) THE ANSWER CLUB ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist THE ANSWER CLUB zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle vertraglich oder gesetzlich erforderlichen Dokumente vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen. Für den Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens THE ANSWER CLUB gilt als vereinbart, dass der Vertriebspartnerin/ bdem Vertriebspartner kein Zinsanspruch für den Zeitraum des Provisionsrückbehaltes zusteht.
(9) THE ANSWER CLUB ist berechtigt, Forderungen, die THE ANSWER CLUB gegen die Vertriebspartnerin/ den Vertriebspartner zustehen, mit deren/dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen. Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(10) Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen der Vertriebspartnerin/ des Vertriebspartners aus Vertriebspartnerinnen-/ Vertriebspartnerverträgen sind ausgeschlossen, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht.
(11) Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner wird die erteilten Abrechnungen alsbald prüfen und eventuelle Einwände THE ANSWER CLUB unverzüglich mitteilen. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Teilhabeplan, den die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner in ihrem/seinem Backoffice abrufen kann, und der im Backoffice jeweils einsehbar ist. Fehlerhafte Provisionen, Boni oder sonstige Zahlung sind THE ANSWER CLUB binnen 60 Tagen ab Zeitpunkt der fehlerhaften Zahlung schriftlich mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen, Boni oder sonstige Zahlungen als genehmigt.
(12) Die Provisionen werden unter Berücksichtigung der THE ANSWER CLUB Zahlungsmodalitäten und Auszahlungsarten tagesaktuell auf Anforderung der/des Vertriebspartnerin/ Vertriebspartners ausgekehrt. THE ANSWER CLUB behält sich das Recht vor, eine Auskehrung der Provisionen erst ab einem Gesamtbetrag von 50,00 € zuzulassen. Für den Fall, dass die Mindestauszahlungshöhe nicht erreicht wird, werden die Provisionsansprüche auf dem bei THE ANSWER CLUB für die Vertriebspartnerin/ den Vertriebspartner geführten Verrechnungskonto (Wallet) fortgeführt und können nach Erreichen der Mindestauszahlungshöhe an die Vertriebspartnerin/ den Vertriebspartner ausgezahlt werden. Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner verpflichtet sich spätestens alle zwei Monate ihre vollständigen Provisionsansprüche an sich auszukehren. Für den Fall der Nichtauskehrung nach zwei Monaten behält sich THE ANSWER CLUB das Recht vor, den Vertriebspartner-Account vorübergehend zu sperren, bis die Auszahlung erfolgt ist.
- 15 Sperrung der/des Vertriebspartnerin/ Vertriebspartners
(1) Für den Fall, dass die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme der Erfordernisse zur Auszahlung von Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstiger Zahlung, die angeforderten Nachweise erbringt, steht THE ANSWER CLUB die vorübergehende Sperrung der Vertriebspartnerin/ des Vertriebspartners im THE ANSWER CLUB System bis zum Zeitpunkt der Erbringung der erforderlichen Unterlagen/Dokumente zu. Der Zeitraum einer Sperre berechtigt die Vertriebspartnerin/ den Vertriebspartner nicht zur außerordentlichen Kündigung und verursacht keinen Rückzahlungsanspruch des bereits bezahlten Startersets, oder einen sonstigen Schadensersatzanspruch, außer die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner hat die Sperrung nicht zu vertreten.
(2) Für jeden Fall der Anmahnung von nicht beigebrachten Unterlagen pp. im Sinne des (1) nach Ausspruch der Sperre ist THE ANSWER CLUB zum Ersatz der für diese Anmahnung erforderlichen Kosten berechtigt.
(3) Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlungen, die aufgrund der genannten Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden durch THE ANSWER CLUB als nicht zu verzinsende Rückstellung gebucht und verjähren spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
(4) Unabhängig der in Absatz (1) genannten Sperrungsgründe behält sich THE ANSWER CLUB das Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. THE ANSWER CLUB behält sich insbesondere vor, den Zugang der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners zum Backoffice und sonstigem System von THE ANSWER CLUB ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner gegen die in §§ 7 – 9 und § 10 Absätze 3 und 4, ebenso wie § 14 Absatz (4), § 18 (2) und § 19 genannten Pflichten, oder gegen sonstiges geltendes Recht, verstößt. Die Sperrung bleibt aufrechterhalten bis zur Beseitigung der Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung von THE ANSWER CLUB. Sofern es sich um einen schwerwiegenden Pflichtverstoß handelt, der zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses führt, bleibt die Sperrung dauerhaft bestehen.
§ 16 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung / Folgen der Vertragsbeendigung
(1) Der Vertriebspartnerinnen-/ Vertriebspartnervertrag auf unbestimmte Zeit vereinbart und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende des eines Monats ordentlich gekündigt werden.
(2) Ungeachtet des Kündigungsgrundes in (1) haben beide Parteien das Recht, den Vertriebspartnerinnen-/ Vertriebspartnervertrag außerordentlich aus einem wichtigen Grund zu kündigen. Ein wichtiger Kündigungsgrund für eine Kündigung durch THE ANSWER CLUB liegt ferner bei einem Verstoß gegen eine der in § 7 geregelten Pflichten mit der eine Vertriebspartnerin/ein Vertriebspartner ihrer/seiner Beseitigungspflicht im Sinne des § 11 Absatzes (1) nicht fristgerecht nachkommt oder es nach der Beseitigung der Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren Verstoß kommt. Bei einem Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (2) oder 19 geregelten Pflichten, ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 oder sonstiges geltendes, vertragliches oder gesetzliches Recht, ist THE ANSWER CLUB ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ferner liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund für jede Partei vor, wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder die andere Partei sonst zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unbeschadet weiterer Ansprüche.
(3) THE ANSWER CLUB hat ferner das Recht, den Vertrag der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners außerordentlich zu kündigen, sofern die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner nicht spätestens 6 Monate nach Registrierung die erforderlichen Handlungen im Sinne des § 14 (4) vorgenommen hat. THE ANSWER CLUB wird jedoch 14 Tage vor Löschung des Accounts der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners per E-Mail (an die im System hinterlegte E-Mail-Adresse) oder in deren/dessen Backoffice die bevorstehende Löschung ankündigen, so dass die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner die Möglichkeit hat, innerhalb dieser Frist von 14 Tagen die erforderlichen Handlungen nachzuholen.
(4) Nach der Beendigung eines Vertrages durch ordentliche Kündigung ist ein erneuter Vertragsschluss nach Ablauf einer Frist von mindestens 6 Monaten möglich.
(5) Mit der Beendigung des Vertrages steht der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner kein Recht auf Provisionierung mehr zu. Dies gilt nicht für bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgreich vermittelte Verträge. Der Anspruch auf diese Provisionen bleibt unberührt. Ferner steht der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner mit der Beendigung des Vertrages kein Handelsvertreterausgleichsanspruch zu, da die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner nach Maßgabe des § 4 (1) kein Handelsvertreter im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
(6) Kündigungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert, wobei eine ordentliche Kündigung auch per E-Mail erfolgen kann, sofern Sie den Namen, die Anschrift und die ID-Nummer der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners enthalten.
(7) Falls eine Vertriebspartnerin/ein Vertriebspartner gleichzeitig andere von dem Vertriebspartnerinnen-/ Vertriebspartnervertrag unabhängige Leistungen von THE ANSWER CLUB beansprucht, bleiben diese Leistungen von der Beendigung des Vertriebspartnerinnen-/ Vertriebspartnervertrages unberührt in Kraft es sei denn, dass die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner mit der Kündigung auch deren Beendigung ausdrücklich verlangt. Erwirbt die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner nach der Beendigung des Vertrages weiterhin Leistungen von THE ANSWER CLUB, so wird sie/er als normaler Kunde geführt.
(8) Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit wie z.B. den Vertrag über das Nutzungsrecht nach Maßgabe des § 6 Absatz 3 (Servicegebühr) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der entrichteten Gebühren/Vergütung, außer die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner hat den Vertrag aus einem wichtigen Grund außerordentlich gekündigt.
§ 17 Datenschutzpflichten der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners
Es ist der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner verboten, die ihr/ihm bekanntwerdenden persönlichen oder kundenspezifischen Daten der Endkunden über die vertraglichen Rechte und/oder Vorgaben hinaus an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder zu nutzen.
- 18 Übertragung des Geschäftsbetriebs / keine Übertragung der gesponserten Struktur auf Dritte, Vererbung
(1) THE ANSWER CLUB kann ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise oder einzelne Aktiva jederzeit auf Dritte übertragen, sofern sich der Erwerber an das geltende Recht hält.
(2) Sofern ein Gesellschafter aus der als Vertriebspartnerin/ Vertriebspartner registrierten Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft ausscheiden möchte oder die Anteile eines oder mehrerer Gesellschafter auf Dritte übertragen werden sollen, ist diese Handlung auf entsprechenden schriftlichen Antrag gegebenenfalls unter Vorlage der entsprechenden notariellen Urkunde und in Übereinstimmung mit den Vorgaben dieses Vertrages nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung, die im freiem Ermessen von THE ANSWER CLUB steht, zulässig. THE ANSWER CLUB erhebt für die Bearbeitung des vorgenannten Antrags eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 €. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, so behält THE ANSWER CLUB sich die außerordentliche Kündigung des Vertrages der als Vertriebspartnerin/ Vertriebspartner registrierten Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft vor.
(3) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner ist zur Vererbung ihrer/seiner vertraglichen Position [der Vertrag der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners endet mit deren/dessen Tod] nach vorheriger schriftlicher oder via E-Mail zu erteilender Zustimmung durch THE ANSWER CLUB und dem im Todesfall erforderlichen Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und Nachweise für/über das Erbe berechtigt. Mit dem/den Erben muss ein neuer Vertragspartnervertrag im Todesfall vereinbart werden und sofern, ein/e Erbe/in bereits Vertriebspartner/in bei THE ANSWER CLUB ist, muss die/der Erbe/in entscheiden, ob sie/er die bisherige oder die geerbte Position im Vergütungsplan behält, da nur eine Position im Vergütungsplan je Vertriebspartner/in erlaubt ist, so dass die nicht gewählte Position wegfällt. Eine Übertragung, Verpfändung, oder Abtretung der Rechte an der Vertriebsstruktur (Downline) bzw. der erlangten Position im Vergütungsplan bei THE ANSWER CLUB ist nicht zulässig.
(4) Für den Fall, dass eine Vertriebspartnerin/ein Vertriebspartner ihre/seine Tätigkeit künftig unter anderem Namen, durch eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, als Ehepaar, als eingetragene Lebenspartnerschaft oder aus sonstigen Gründen künftig unter einer anderen Bezeichnung ausüben möchte, ist dies nur auf Antrag möglich, wobei THE ANSWER CLUB nach seinem freien Ermessen berechtigt ist, den Antrag abzulehnen.
- 19 Trennung /Auflösung
Für den Fall, dass ein als Ehepaar/eingetragene Lebensgemeinschaft, Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft registrierte Vertriebspartnerin/ Vertriebspartner ihre/seine Gesellschaft intern beendet, gilt, dass auch nach der Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung eine der vorgenannten Gesellschaften nur eine Vertriebspartnerinnen-/ Vertriebspartnerposition verbleibt. Die sich trennenden Ehepartner/ Mitglieder/ Gesellschafter haben sich intern zu einigen, durch welches/n Ehepartner/ Mitglied/ Gesellschafter die Vertragspartnerschaft fortgesetzt werden soll und dies THE ANSWER CLUB durch eine von beiden Parteien unterzeichnete und notariell beglaubigte schriftliche Mitteilung oder durch Vorlage eines entsprechenden Gerichtsbeschluss anzuzeigen. Für den Fall eines internen Streits über die Folgen der Trennung, Scheidung, Auflösung, oder sonstigen Beendigung in Bezug auf die Vertragspartnerschaft bei THE ANSWER CLUB behält sich THE ANSWER CLUB das Recht der außerordentlichen Kündigung vor, sofern ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners, zu einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, zu einem Verstoß gegen geltendes Recht oder zu einer unangemessenen Belastung der Down- oder Upline führt.
- 20 Einwilligung zur Verwendung von fotografischem und audiovisuellem Material, Verwendung der Aufzeichnungen von Materialien und Präsentationen
(1) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner gewährt THE ANSWER CLUB unentgeltlich das Recht, fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit ihrem/seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen oder Aussagen und Zitate von ihr/ihm im Rahmen ihrer/seiner Funktion als Vertriebspartnerin/Vertriebspartner zu erfassen bzw. durchzuführen. Insoweit willigt die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner durch Übermittlung des Vertriebspartnerinnen-/ Vertriebspartnerantrages und der Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen ausdrücklich in eine Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung ihrer/seiner Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen ein.
(2) Es ist der Vertriebspartnerin/ dem Vertriebspartner nicht gestattet, zum Zwecke des Verkaufs, sowie zur persönlichen oder geschäftlichen Verwendung, Audio-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen von Veranstaltungen, die von THE ANSWER CLUB gesponsert wurden, sowie von Telefonkonferenzen, Ansprachen oder Meetings, anzufertigen. Eine Vertriebspartnerin/ein Vertriebspartner darf ferner ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von THE ANSWER CLUB keine Audio- oder Videopräsentationen oder -aufzeichnungen von THE ANSWER CLUB Veranstaltungen, Ansprachen, Telefonkonferenzen oder Meetings aufzeichnen, anfertigen oder zusammenstellen.
- 21 Datenschutzbestimmungen
(1) Es ist der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner verboten, die ihr/ihm bekannt werdenden persönlichen oder kundenspezifischen Daten der Endkunden über die vertraglichen Rechte und/oder Vorgaben hinaus an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder zu nutzen.
(2) THE ANSWER CLUB erhebt und nutzt die von Ihnen freiwillig übermittelten Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die detaillierten Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in den Datenschutzbestimmungen von THE ANSWER CLUB.
§ 22 Haftungsausschluss
(1) THE ANSWER CLUB haftet ausdrücklich nicht für höhere Gewalt wie etwa Epidemien oder Pandemien (wie z.B. die Covid-19-Pandemie), internationale Erschütterungen der Finanzmärkte (dies sind solche, die vergleichbar mit der weltweiten Finanzkrise in 2008 nach der Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers sind) Kriegen, und/oder politische Verwicklungen, Störungen bei Verkehrsunternehmen, Streiks oder vergleichbare Betriebs- oder sonstigen Störungen.
(2) Im Übrigen haftet THE ANSWER CLUB für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Provision) durch die THE ANSWER CLUB, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der THE ANSWER CLUB, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(4) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet THE ANSWER CLUB nicht, außer im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens von THE ANSWER CLUB, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
(5) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 23 Einbeziehung des Teilhabeplanes
(1) Der THE ANSWER CLUB-Teilhaberplan beigefügt als Anlage 1 – und die darin enthaltenen Vorgaben sind ebenfalls ausdrücklich Bestandteil des Vertriebspartnerinnen-/ Vertriebspartnervertrages. Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner muss diese Vorgaben gemäß der jeweils gültigen Fassung stets einhalten.
(2) Mit der Versendung des Antrages auf Abschluss der Vertriebspartnerschaft an THE ANSWER CLUB versichert die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner zugleich, dass sie/er den THE ANSWER CLUB-Teilhaberplan zur Kenntnis genommen hat und denselben als Vertragsbestandteil akzeptiert.
(3) THE ANSWER CLUB ist zu einer Änderung des THE ANSWER CLUB- Teilhaberplan nach Maßgabe des § 26 Absatz (1) berechtigt.
§ 24 Verjährung
(1) Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren für beide Parteien binnen 12 Monaten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs oder zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs oder der Erkennbarkeit des Anspruchs. Gesetzliche Regelungen, die zwingend eine längere Verjährungsfrist vorsehen, bleiben unberührt.
§ 25 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht des Sitzes von THE ANSWER CLUB unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Sofern die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner Kauffrau/ Kaufmann oder eine Kapitalgesellschaft des öffentlichen Rechts ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss ihren/seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder ihr/sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand und der Erfüllungsort der Sitz von THE ANSWER CLUB.
§ 26 Schlussbestimmungen
(1) THE ANSWER CLUB ist zu einer Änderung dieses Vertrages, dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen und/oder des Teilhabeplans berechtigt, sofern dies aus wirtschaftlichen Gründen oder rechtlichen Änderungen erforderlich ist. THE ANSWER CLUB wird Änderungen mit einer Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderung unter konkreter Benennung der künftigen Vertragsänderung via E-Mail oder im Backoffice des Vertriebspartners ankündigen. Die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im Falle des Widerspruchs ist THE ANSWER CLUB berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Sofern die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag nicht kündigt oder der Änderung nicht widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der Änderungsankündigung genannten Zeitpunkt in Kraft. THE ANSWER CLUB ist verpflichtet, die Vertriebspartnerin/ den Vertriebspartner in der erfolgten Änderungsankündigung auf die Bedeutung ihres/seines Schweigens hinzuweisen.
(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(3) Falls diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden und Widersprüchlichkeiten bei einer beliebigen Bestimmung zwischen der deutschen und der übersetzten Version der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen bestehen, gilt stets die deutsche Version als vorrangig.
(4) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.
Stand der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen: 11.03.2024
Es folgt der Teilhabeplan als Anlage 1.
Anlage 1
Teilhabeplan